Nächste Runde für Salzburger Stromautobahn
Nun befasst sich das Bundesverwaltungsgericht fünf Tage mit der 380-kV-Leitung. Die Freileitungsgegner orten eine Unzuständigkeit beim Land Salzburg als Behörde und fordern ein neues Verfahren. Das Urteil wird wohl erst Ende des Jahres schriftlich ergehen
Salzburg/Wien – Der Streit um die geplante 380-kV-Leitung durch das Bundesland Salzburg geht in die nächste Instanz. Seit Montag beschäftigt sich nun das Bundesverwaltungsgericht in Wien mit der Stromautobahn nach Kaprun. Der Projektbetreiber, die VerbundTochter APG (Austria Power Grid), pocht auf deren Bedeutung für die Versorgungssicherheit. Die Freileitungsgegner wollen zumindest Teile der Stromautobahn als Kabel in der Erde.
Die Verhandlung unter dem Vorsitz von Richterin Silvia Krasa ist vorerst für fünf Tage angesetzt. Wenn nötig, können drei weitere Tage im Verhandlungssaal im Marx-Palast im dritten Bezirk anberaumt werden. Das Urteil wird voraussichtlich erst Ende des Jahres schriftlich ergehen. Die APG sieht in dem Verfahren reine Routine. Mit dem Bau der SalzburgLeitung soll die letzte Lücke im 380-kV-Ring Österreichs geschlossen werden. Die geplante Freileitung ist 113 Kilometer lang und verläuft zwischen Elixhausen im Flachgau und Kaprun im Pinzgau.
Die Freileitungsgegner, darunter mehrere Bürgerinitiativen, Gemeinden sowie die Umweltanwaltschaft und der Naturschutzbund, forderten am Montag ein neues Verfahren. Das Land sei für die Genehmigung nicht allein zuständig, da die Leitung mehrere Bundesländer betreffe, argumentierte Anwalt Wolfgang List. Die Projektgegner hoffen, dass die Zuständigkeitsfrage durch den Verfassungsgerichtshof geklärt wird. Sie befürchten gravierende negative Auswirkungen auf Natur, Landschaftsbild und Tourismus. Für sie ist der positive Bescheid des Landes klar rechtswidrig.
Die Stromautobahn ist Astrid Rösslers Schmerzensthema. Im vergangenen Wahlkampf ist die grüne Landesparteichefin noch als Leitungsgegnerin aufgetreten. Als Umweltlandesrätin hat sie im Dezember 2015 einen positiven UVP-Bescheid für die umstrittene Freileitung erlassen und den Bau genehmigt.
Keine grüne Hoffnung
Die Auswirkungen der Leitung auf Natur- und Landschaftsschutz wurden zwar negativ bewertet. Insgesamt sah die Behörde aber mehr Vor- als Nachteile. 38 Monate dauerte die Prüfung. Ausgerechnet jener Gutachter, der die Leitung aus touristischer Sicht kritisch beurteilt hatte, wurde von Rössler im Verfahren wegen Unvereinbarkeiten nicht zugelassen. Der Experte klagte und bekam vor Gericht recht. Für viele Freilei- tungsgegner und Anrainer haben die Grünen ihre Rolle als Hoffnungsträger damit verspielt. Sie fühlen sich von der Regierungspartei längst nicht mehr vertreten. Das werden die Salzburger Grünen auch bei den Landtagswahlen 2018 zu spüren bekommen.
Auswirkungen hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch auf einen Kraftwerksbau in Kaprun. Am Freitag wurde für das Pumpspeicherkraftwerk Limberg III ein positiver UVP-Bescheid erlassen. Der Verbund prüfe nun, ob das unterirdische 480-MegawattKraftwerk gebaut wird. Das hänge auch von der 380-kV-Leitung ab. Pumpspeicherkraftwerke seien für die Abfederung von Netzschwankungen zwar notwendig, ihr Bau und Betrieb derzeit aber nicht wirtschaftlich.
Ohne die 380-kV-Leitung sei das Kraftwerksprojekt nicht sinnvoll, weil das Kraftwerk leistungsstarke Übertragungsnetze brauche, heißt es seitens des Verbund. Die Speicherkraft werde dringend gebraucht, weil durch den Ausbau der erneuerbaren Energien der Bedarf an Ausgleichs- und Regelenergie zunimmt. Die Erzeugung aus Wind und Sonne sei volatil und schwer planbar.