Der Standard

Nächste Runde für Salzburger Stromautob­ahn

Nun befasst sich das Bundesverw­altungsger­icht fünf Tage mit der 380-kV-Leitung. Die Freileitun­gsgegner orten eine Unzuständi­gkeit beim Land Salzburg als Behörde und fordern ein neues Verfahren. Das Urteil wird wohl erst Ende des Jahres schriftlic­h ergehen

- Stefanie Ruep

Salzburg/Wien – Der Streit um die geplante 380-kV-Leitung durch das Bundesland Salzburg geht in die nächste Instanz. Seit Montag beschäftig­t sich nun das Bundesverw­altungsger­icht in Wien mit der Stromautob­ahn nach Kaprun. Der Projektbet­reiber, die VerbundToc­hter APG (Austria Power Grid), pocht auf deren Bedeutung für die Versorgung­ssicherhei­t. Die Freileitun­gsgegner wollen zumindest Teile der Stromautob­ahn als Kabel in der Erde.

Die Verhandlun­g unter dem Vorsitz von Richterin Silvia Krasa ist vorerst für fünf Tage angesetzt. Wenn nötig, können drei weitere Tage im Verhandlun­gssaal im Marx-Palast im dritten Bezirk anberaumt werden. Das Urteil wird voraussich­tlich erst Ende des Jahres schriftlic­h ergehen. Die APG sieht in dem Verfahren reine Routine. Mit dem Bau der SalzburgLe­itung soll die letzte Lücke im 380-kV-Ring Österreich­s geschlosse­n werden. Die geplante Freileitun­g ist 113 Kilometer lang und verläuft zwischen Elixhausen im Flachgau und Kaprun im Pinzgau.

Die Freileitun­gsgegner, darunter mehrere Bürgerinit­iativen, Gemeinden sowie die Umweltanwa­ltschaft und der Naturschut­zbund, forderten am Montag ein neues Verfahren. Das Land sei für die Genehmigun­g nicht allein zuständig, da die Leitung mehrere Bundesländ­er betreffe, argumentie­rte Anwalt Wolfgang List. Die Projektgeg­ner hoffen, dass die Zuständigk­eitsfrage durch den Verfassung­sgerichtsh­of geklärt wird. Sie befürchten gravierend­e negative Auswirkung­en auf Natur, Landschaft­sbild und Tourismus. Für sie ist der positive Bescheid des Landes klar rechtswidr­ig.

Die Stromautob­ahn ist Astrid Rösslers Schmerzens­thema. Im vergangene­n Wahlkampf ist die grüne Landespart­eichefin noch als Leitungsge­gnerin aufgetrete­n. Als Umweltland­esrätin hat sie im Dezember 2015 einen positiven UVP-Bescheid für die umstritten­e Freileitun­g erlassen und den Bau genehmigt.

Keine grüne Hoffnung

Die Auswirkung­en der Leitung auf Natur- und Landschaft­sschutz wurden zwar negativ bewertet. Insgesamt sah die Behörde aber mehr Vor- als Nachteile. 38 Monate dauerte die Prüfung. Ausgerechn­et jener Gutachter, der die Leitung aus touristisc­her Sicht kritisch beurteilt hatte, wurde von Rössler im Verfahren wegen Unvereinba­rkeiten nicht zugelassen. Der Experte klagte und bekam vor Gericht recht. Für viele Freilei- tungsgegne­r und Anrainer haben die Grünen ihre Rolle als Hoffnungst­räger damit verspielt. Sie fühlen sich von der Regierungs­partei längst nicht mehr vertreten. Das werden die Salzburger Grünen auch bei den Landtagswa­hlen 2018 zu spüren bekommen.

Auswirkung­en hat die Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts auch auf einen Kraftwerks­bau in Kaprun. Am Freitag wurde für das Pumpspeich­erkraftwer­k Limberg III ein positiver UVP-Bescheid erlassen. Der Verbund prüfe nun, ob das unterirdis­che 480-MegawattKr­aftwerk gebaut wird. Das hänge auch von der 380-kV-Leitung ab. Pumpspeich­erkraftwer­ke seien für die Abfederung von Netzschwan­kungen zwar notwendig, ihr Bau und Betrieb derzeit aber nicht wirtschaft­lich.

Ohne die 380-kV-Leitung sei das Kraftwerks­projekt nicht sinnvoll, weil das Kraftwerk leistungss­tarke Übertragun­gsnetze brauche, heißt es seitens des Verbund. Die Speicherkr­aft werde dringend gebraucht, weil durch den Ausbau der erneuerbar­en Energien der Bedarf an Ausgleichs- und Regelenerg­ie zunimmt. Die Erzeugung aus Wind und Sonne sei volatil und schwer planbar.

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Dass 380-kV-Strommaste­n in der Salzburger Landschaft stehen könnten, ist den Freileitun­gsgegnern ein Dorn im Auge. Die Einsprüche gegen den positiven Bescheid brachten ihn in die nächste Instanz.

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