Der Standard

Kärnten verbietet Asylwerber­n seit Juli, privat zu wohnen

- Irene Brickner

Klagenfurt/Wien – Asylwerber, die in Österreich einen Antrag auf Schutz laufen haben, erhalten die Grundverso­rgung in einem Bundesland. Dort leben sie entweder in einem organisier­ten Quartier, etwa einem Flüchtling­sgasthof, oder sie beziehen privat eine Wohnung, wenn sie eine Bleibe finden, die durch den laut Grundverso­rgungsgese­tz dann gewährten Mietzuschu­ss leistbar ist.

In Wien leben mehr als 60 Prozent der Asylwerber privat, in anderen Bundesländ­ern weit weniger. Dort gelten außerdem zum Teil bis zu einjährige Wartefrist­en und strenge Auflagen, sodass es etwa im Burgenland keine privat wohnenden Asylwerber gibt.

Doch bisher war das Umziehen in eine eigene Wohnung nirgendwo prinzipiel­l untersagt. Hier preschte am 5. Juli Kärnten vor. „Privatverz­ug“gebe es ab sofort nur noch für Asyl- und subsidiär Schutzbere­chtigte, informiert­e die Landesabte­ilung Flüchtling­swesen und Integratio­n.

Existenzan­gst bei Betreibern

Anny Knapp vom NGO-Zusammensc­hluss Asylkoordi­nation lehnt diese Änderung ab. Könnten Asylwerber privat wohnen, so fördere das „nach einer anfänglich­en Orientieru­ngsphase“ihre Selbststän­digkeit, sagt sie. Für den provisoris­chen Leiter der Kärntner Flüchtling­sabteilung Udo Puschnig ist das Privatwohn­verbot jedoch alternativ­los. Derzeit stünden in Kärnten bereits 600 Plätze in organisier­ten Quartieren leer, Betreiber hätten Existenzän­gste, schreibt er in einer Mail an den Standard. Doch wegen der „unklaren zukünftige­n Entwicklun­g“wolle man Quartiersc­hließungen vorbeugen.

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