Kultusgemeinde fordert Ausschluss Hübners aus FPÖ
Antisemitischer Sager von FPÖ-Politiker sorgt für Kritik
Wien – Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) fordert die FPÖ auf, ihren außenpolitischen Sprecher Johannes Hübner aus der Partei auszuschließen. Hintergrund ist ein STANDARD- Bericht über antisemitisch gefärbte Aussagen Hübners in einer Rede auf einer Rechtsextremenkonferenz im Juni 2016. Die Kultusgemeinde prüft zudem eine Strafanzeige gegen den Nationalratsabgeordneten. Auch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hat die Aussagen am Mittwoch als „völlig inakzeptabel“bezeichnet.
Indes wurde bei der Rechtsanwaltskammer Wien eine Disziplinaranzeige gegen den als Anwalt tätigen Politiker erstattet. Hübner sagt im STANDARD- Interview, er sehe „überhaupt keinen antisemitischen Hintergrund“in seinen Aussagen. Zum „konkreten historischen Hintergrund“könne er nichts sagen. (red)
Wien – Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) fordert die FPÖ auf, ihren außenpolitischen Sprecher Johannes Hübner aus der Partei auszuschließen. Hintergrund sind antisemitisch gefärbte Äußerungen Hübners auf einem Rechtsextremen-Kongress in Thüringen im Juni 2016. „Wenn es die FPÖ ernst meint, dass sie sich vom Antisemitismus verabschiedet hat, dann wäre es ein Gebot, Hübner aus der Partei auszuschließen“, sagt IKG-Präsident Oskar Deutsch zum STANDARD. Sollte die FPÖ auf Hübners Äußerungen entweder nicht reagieren oder diese sogar verteidigen, „dann bleibt sie beim Ewiggestrigen“.
Auch für Kanzler Christian Kern sind die „antisemitischen Kommentare völlig inakzeptabel“. Er war von Hübner als „Friedrich-Torberg-Preisträger der Israelitischen Kultusgemeinde“erwähnt worden. Auf diesen Preis sei er „stolz“, versichert Kern.
Hübner, der als Anwalt tätig ist, hatte im Juni 2016 auf einer Konferenz der extrem rechten „Gesellschaft für Publizistik e.V.“vor Publikum eine in den 1930er-Jahren verwendete Verunglimpfung des Verfassungsrechtlers Hans Kelsen als „Hans Kohn“– ein weitverbreiteter jüdischer Nachname – verwendet. Kelsen hießt nicht Kohn, wurde aber in den 1930ern mit diesem Namen verächtlich gemacht. Diese Bezeichnung wurde auch nach 1945 von Antisemiten aufgegriffen, die Anspielung hat also eine längere Vorgeschichte.
Zudem behauptete Hübner in derselben Rede, dass in jedem STANDARD- Artikel über die FPÖ der Holocaust erwähnt werde oder „ein sogenannter Holocaustüberlebender“zu Wort komme.
Vom STANDARD mit den Vorwürfen konfrontiert, sagte Hübner am Mittwoch, der könne „zum konkreten historischen Hintergrund“der Aussagen nichts sagen. Er bestätige, sie getätigt zu haben, sehe aber „überhaupt keinen antisemitischen Hintergrund darin“. Auf die Frage, warum seine Anspielung im Publikum für Gelächter sorgte, sagte er, daran könne er sich „nicht erinnern“.
Anzeige wird geprüft
Hübners Rechtfertigung kann Deutsch wenig abgewinnen: „Das sind Stereotype, wie sie früher im ‚Stürmer‘ gestanden sind.“Die IKG erwägt nun, eine strafrechtliche Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einzubringen.
Bei der Rechtsanwaltskammer Wien wurde indes eine Disziplinaranzeige gegen Hübner eingebracht. Ob diese bereits bearbeitet wird, wollte die Kammer auf STANDARD- Anfrage am Mittwoch mit Verweis auf das Anonymitätsgebot nicht sagen.
Das Mauthausen-Komitee Österreich forderte Hübner zum sofortigen Rücktritt auf. „Die Nähe zum NS-Gedankengut ist offensichtlich. Leute wie Hübner haben in keinem demokratischen Gremium etwas verloren.“
Die FPÖ war für keine Stellungnahme erreichbar.