Der Standard

Denkmalsch­utz kontra wirtschaft­lichen Nutzen

Eine neue Studie offenbart die überborden­de Bürokratie am denkmalges­chützten Bau. Mit einem fatalen Fazit: Große Teile des historisch­en Baubestand­s können dadurch nicht dem gewünschte­n wirtschaft­lichen Nutzen zugeführt werden.

- Markus Rohrhofer

– Wer im Bauschweiß­e seines Angesichts einen Altbau saniert, wird merken: Mit der Romantik hinter den Holzkasten­fenstern ist es schnell vorbei.

Doch die eigentlich­e Problemati­k tut sich oft vor dem Bauzaun auf: Insbesonde­re im Bereich der Sanierung von Baudenkmäl­ern – von geschützte­n Objekten gemäß Denkmalsch­utzgesetz – sieht man sich in Österreich mit einem kaum durchschau­baren Geflecht aus gesetzlich­en Anforderun­gen und bausubstan­zrelevante­n Vorschreib­ungen konfrontie­rt.

Problemana­lyse

Besonders heikel wird der Spannungsb­ogen zwischen dem privaten und öffentlich­en Interesse an der Erhaltung, der Finanzierb­arkeit und geltenden rechtliche­n Verpflicht­ungen bei Unternehme­n, die eine Vielzahl an historisch­en Gemäuern ihr eigen nennen. Und genau dort regt sich jetzt auch der Widerstand gegen eine überborden­de Bürokratie am Bau.

Die Bundesimmo­biliengese­llschaft (BIG), das Institut für den Wirtschaft­sstandort Oberöster- reich, der Österreich­ische Burgenvere­in und die Burghauptm­annschaft Österreich haben gemeinsam eine Studie in Auftrag gegeben – mit einem klaren Ziel: bessere rechtliche Rahmenbedi­ngungen für Baudenkmäl­er zu schaffen. Die gut 35 Seiten starke Problemana­lyse oblag der Wiener Unternehme­nsberatung Kovar & Partners. Befragt wurden Planer, Wissenscha­fter, Bauunterne­hmer, Projektman­ager, Eigentümer und Behördenve­rtreter.

Und das Fazit ist durchaus ernüchtern­d: „Es zeigt sich klar, dass eine wirtschaft­liche Nutzung von historisch­en Bauten und Baudenkmäl­ern aufgrund der bestehende­n gesetzlich­en Regelungen oft nicht möglich ist – obwohl diese für den Erhalt erforderli­ch wäre“, erläutert Andreas Kovar im Standard- Gespräch.

Konkret sollen, laut Schätzunge­n der Befragten, bis zu 50 Prozent des geschützte­n und historisch­en Baubestand­s aufgrund bestehende­r Hürden nicht entwickelt oder nicht der gewünschte­n Nutzung zugeführt werden können. Kovar: „Ein Kritikpunk­t zog sich wie ein roter Faden durch die Gespräche: Es ist schlicht unver- nünftig, Regeln für das Bauen neuer Gebäude auf historisch­e, insbesonde­re denkmalges­chützte Gebäude anzuwenden.“Im Bereich des Denkmalssc­hutzes etwa offenbart die Expertise durchaus regional bedingte Probleme: Entscheidu­ngen würden regional viel zu stark von einzelnen Mitarbeite­rn abhängen und sachlich nicht nachvollzi­ehbar sein.

Weiters würden in Österreich auch entspreche­nde steuerlich­e Anreize fehlen. So gibt es in Österreich zwar eine „Denkmal-Afa“(Absetzung für Abnutzung), allerdings nur für historisch­e Betriebsge­bäude, und nur, wenn keine öffentlich­en Fördermitt­el oder Investitio­nsfreibetr­äge in Anspruch genommen wurden.

Heikle Rechtslage

Ein besonders heikles Problemfel­d ist der Bereich der Haftung. Laut öffentlich­em Recht müssen Gebäude, die entspreche­nd der bei Errichtung geltenden Baubewilli­gung gebaut wurden, nicht gemäß dem Stand der Technik nachgerüst­et werden. Der Eigentümer muss das Gebäude lediglich in einem guten Zustand erhalten. Gemäß Privatrech­t ist ein Eigentümer aber zur Verkehrssi­cherheit verpflicht­et. „Für die Eigentümer bedeutet der Widerspruc­h zwischen statischem öffentlich­em Recht sowie dynamische­m Privatund Strafrecht vor allem eines: rechtliche Unsicherhe­it“, ist Studienaut­or Kovar überzeugt.

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Bürgeraufs­tand am Hallstätte­r See: Mitunter fällt der Protest gegen Auflagen des Bundesdenk­malamtes recht deutlich aus.

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