Denkmalschutz kontra wirtschaftlichen Nutzen
Eine neue Studie offenbart die überbordende Bürokratie am denkmalgeschützten Bau. Mit einem fatalen Fazit: Große Teile des historischen Baubestands können dadurch nicht dem gewünschten wirtschaftlichen Nutzen zugeführt werden.
– Wer im Bauschweiße seines Angesichts einen Altbau saniert, wird merken: Mit der Romantik hinter den Holzkastenfenstern ist es schnell vorbei.
Doch die eigentliche Problematik tut sich oft vor dem Bauzaun auf: Insbesondere im Bereich der Sanierung von Baudenkmälern – von geschützten Objekten gemäß Denkmalschutzgesetz – sieht man sich in Österreich mit einem kaum durchschaubaren Geflecht aus gesetzlichen Anforderungen und bausubstanzrelevanten Vorschreibungen konfrontiert.
Problemanalyse
Besonders heikel wird der Spannungsbogen zwischen dem privaten und öffentlichen Interesse an der Erhaltung, der Finanzierbarkeit und geltenden rechtlichen Verpflichtungen bei Unternehmen, die eine Vielzahl an historischen Gemäuern ihr eigen nennen. Und genau dort regt sich jetzt auch der Widerstand gegen eine überbordende Bürokratie am Bau.
Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), das Institut für den Wirtschaftsstandort Oberöster- reich, der Österreichische Burgenverein und die Burghauptmannschaft Österreich haben gemeinsam eine Studie in Auftrag gegeben – mit einem klaren Ziel: bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Baudenkmäler zu schaffen. Die gut 35 Seiten starke Problemanalyse oblag der Wiener Unternehmensberatung Kovar & Partners. Befragt wurden Planer, Wissenschafter, Bauunternehmer, Projektmanager, Eigentümer und Behördenvertreter.
Und das Fazit ist durchaus ernüchternd: „Es zeigt sich klar, dass eine wirtschaftliche Nutzung von historischen Bauten und Baudenkmälern aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen oft nicht möglich ist – obwohl diese für den Erhalt erforderlich wäre“, erläutert Andreas Kovar im Standard- Gespräch.
Konkret sollen, laut Schätzungen der Befragten, bis zu 50 Prozent des geschützten und historischen Baubestands aufgrund bestehender Hürden nicht entwickelt oder nicht der gewünschten Nutzung zugeführt werden können. Kovar: „Ein Kritikpunkt zog sich wie ein roter Faden durch die Gespräche: Es ist schlicht unver- nünftig, Regeln für das Bauen neuer Gebäude auf historische, insbesondere denkmalgeschützte Gebäude anzuwenden.“Im Bereich des Denkmalsschutzes etwa offenbart die Expertise durchaus regional bedingte Probleme: Entscheidungen würden regional viel zu stark von einzelnen Mitarbeitern abhängen und sachlich nicht nachvollziehbar sein.
Weiters würden in Österreich auch entsprechende steuerliche Anreize fehlen. So gibt es in Österreich zwar eine „Denkmal-Afa“(Absetzung für Abnutzung), allerdings nur für historische Betriebsgebäude, und nur, wenn keine öffentlichen Fördermittel oder Investitionsfreibeträge in Anspruch genommen wurden.
Heikle Rechtslage
Ein besonders heikles Problemfeld ist der Bereich der Haftung. Laut öffentlichem Recht müssen Gebäude, die entsprechend der bei Errichtung geltenden Baubewilligung gebaut wurden, nicht gemäß dem Stand der Technik nachgerüstet werden. Der Eigentümer muss das Gebäude lediglich in einem guten Zustand erhalten. Gemäß Privatrecht ist ein Eigentümer aber zur Verkehrssicherheit verpflichtet. „Für die Eigentümer bedeutet der Widerspruch zwischen statischem öffentlichem Recht sowie dynamischem Privatund Strafrecht vor allem eines: rechtliche Unsicherheit“, ist Studienautor Kovar überzeugt.