Der Pechvogel und die Frau, die nicht Nein sagte
Missbrauchsprozess gegen 32-Jährigen, der Betrunkene vergewaltigt haben soll
Wien – Der Prozess um den sexuellen Missbrauch einer Wehrlosen gegen Hashmat S. fordert den Schöffensenat unter Vorsitz von Christoph Bauer. Geht es doch um die Frage, ob der 32-Jährige ein gefährlicher Serienvergewaltiger ist. Oder ob eine 23-Jährige, die zum zweiten Mal innerhalb eines Dreivierteljahres vergewaltigt worden sein soll, Schwierigkeiten mit ihrer Kommunikation hat.
Anfang Februar wurde ein Afghane nicht rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, da er im April 2016 versucht haben soll, sich an Frau S. zu vergehen, auch der nun Angeklagte ist Afghane. Die Vorfälle gleichen sich. 2016 wurde die Studentin gegen Mitternacht auf der Straße von einem Mann angesprochen, man ging spazieren. Er wurde zudringlich, erzählte S. im Februar, folgte ihr und habe versucht, im Stiegenhaus über sie herzufallen.
Der aktuelle Fall begann um 22 Uhr am Schottentor. Das gibt auch der Angeklagte S. zu. „Ich habe sie zufällig kennengelernt, sie sagte, sie hat bis sechs Uhr Zeit“, erzählt er. „Wir haben Wodka und Orangensaft gekauft und sind zu einem Freund gefahren.“Die Stimmung soll gut gewesen sein: „Wir haben getrunken, getanzt und uns geküsst.“Geendet soll es mit einvernehmlichen Sex haben. Danach sei ihr schlecht geworden, man wechselte die Wohnung, die die junge Frau am Vormittag gegen neun Uhr verließ.
Das Problem des Angeklagten: Er hat schon drei Vorstrafen, eine davon 2009 wegen einer Vergewaltigung, die er noch immer leugnet. Derzeit sitzt er im Gefängnis, da er im vergangenen Sommer wegen Nötigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung verurteilt worden ist.
„Man bekommt ein Déjà-vu“, merkt Bauer an. S. hatte in einer Wohnung von zwei Frauen Sex ge- fordert, als die ablehnten, randalierte er. „Das waren zwei sehr böse Mädchen ...“, beginnt der Angeklagte, wird von Bauer aber unterbrochen. „Fällt Ihnen das nicht selbst auf? Jedes Mal, wenn Sie mit jemandem Sex haben, endet das hier.“– „Ich weiß, ich habe wirklich viel Pech in meinem Leben“, bedauert der Angeklagte.
Verteidiger Oliver Ertl vermutet im Fall von Frau S. etwas anderes: „Es wäre plausibel, dass Ihre Erinnerung überlagert worden ist durch den Vorfall im Jahr 2016“, argumentiert er. Der Senat nimmt diese Fragen offenbar ernst und vernimmt das mutmaßliche Opfer als Zeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit zwei Stunden.
Erinnern könne sie sich nur noch bruchstückhaft, wie Bauer dem Angeklagten danach erläutert. Aber sie habe klar artikuliert, keinen Sex zu wollen. Die Studentin soll aber ein therapeutisch behandeltes Problem damit haben, Nein sagen zu können. Für Zeugen wird vertagt.