Der Standard

LESERSTIMM­EN

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Schnöde Wirtschaft­lichkeit

Betrifft: „Land der Langzeitst­udierenden“und „Erfolg auch ohne Diplom“von Lara Hagen

der Standard, 15./16. 7. 2017 „In keinem anderen OECD-Land schließen so wenige Studierend­e in Regelstudi­enzeit ab wie in Österreich“– das liegt am österreich­ischen Studienrec­ht, für das Verbindlic­hkeit ein Fremdwort ist, und an den oftmals verheerend­en Betreuungs­relationen.

Lara Hagen aber erklärt es mit dem Alleinstel­lungsmerkm­al österreich­ischer Schöngeist­igkeit, getragen von der öffentlich­en Hand. Profane Gedanken an Effizienz, Erfolgsquo­ten oder schnöde volkswirts­chaftliche Effekte sind da strikt zurückzuwe­isen.

„Volk begnadet für das Schöne“: Wenn das so weitergeht, gehen uns beizeiten die großen Töchter und Söhne aus. Oliver Vitouch

Rektor der Alpen-Adria-Uni Klagenfurt und Präsident der Uniko

Volle Transparen­zkontrolle

Betrifft: „Ein Anschlag auf die Freiheit“von Fabian Schmid und „Heftige Kritik an Überwachun­gspaket“von Fabian Schmid und Markus Sulzbacher

der Standard, 18. 7. 2017 Ich betone, dass wir grundsätzl­ich Kritik schätzen, ohne die ein refle- xives Vorgehen in der Gesetzgebu­ng nicht möglich wäre. Fabian Schmid fürchtet sich vor der Reichweite der Maßnahme; das ist sein gutes Recht. Freilich, der Vorwurf, das BMJ würde die Reichweite der geplanten Überwachun­gsmaßnahme­n verschleie­rn, greift doch erstaunlic­h kurz, bezieht er sich doch auf einen Artikel, der in aller Breite aus dem Entwurf des BMJ zitiert, der zu Begutachtu­ng versandt wurde und in dessen Erläuterun­gen versucht wird, die Motive des Vorhabens in aller Transparen­z darzulegen.

Natürlich geht es um Eingriffe in das Recht auf Privatheit, aber hier unter den Schranken des Art. 8 Abs. 2 EMRK, nämlich unter der Bedingung des Schutzes der Rechte anderer bzw. zur Aufklärung schwerwieg­ender Straftaten nach und aufgrund gerichtlic­her Bewilligun­g und unter Kontrolle und Aufsicht des unabhängig­en Rechtsschu­tzbeauftra­gten. Es geht nicht um Sammlung von Daten zur Verhinderu­ng von Straftaten, nein, es geht um die Sammlung von Beweisen zur Aufklärung begangener Straftaten.

Dringender Tatverdach­t ist ein Element, das auch seitens der Strafjusti­z eng ausgelegt wird. Transparen­z vor und nach dem Einsatz. Schwerwieg­ende Grundrecht­seingriffe müssen gerechtfer- tigt sein, es muss über Ziele und Erfolge eine öffentlich­e Diskussion stattfinde­n können; das alles wird durch die Verpflicht­ung zur jährlichen Berichters­tattung über die erfolgten Maßnahmen an Nationalra­t, Bundesrat, Datenschut­zbehörde und Datenschut­zrat gewährleis­tet.

Mehr noch: Bevor das Programm zum Einsatz kommen kann, muss es der Datenschut­zbehörde zur Registrier­ung vorgelegt werden, die es im Rahmen eines Audits dahin gehend prüfen muss, ob die gesetzlich­en Schranken eingehalte­n werden. Also, volle Transparen­z und Kontrolle, Staatsanwa­ltschaften und Gerichte werden umfassende Rechenscha­ft abzulegen haben, wie oft und unter welchen Bedingunge­n sowie mit welchen Erfolg oder Misserfolg diese Ermittlung­smaßnahme zum Einsatz gelangte.

Christian Pilnacek Bundesmini­sterium für Justiz

Alles Roger!

Betrifft: Sportkastl

der Standard, 17. 7. 2017 Ein schmunzeln­des „Guten Morgen“an die Kreativen??! Jetzt wird es Zeit meine bewundernd­e Anerkennun­g für das raffiniert sympathisc­he Einfügen von Sinnsprüch­en als Absatzbegi­nn der Kurzmeldun­gen vom Sport zu übermittel­n! Wolfgang Sauer, per Mail

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