LESERSTIMMEN
Schnöde Wirtschaftlichkeit
Betrifft: „Land der Langzeitstudierenden“und „Erfolg auch ohne Diplom“von Lara Hagen
der Standard, 15./16. 7. 2017 „In keinem anderen OECD-Land schließen so wenige Studierende in Regelstudienzeit ab wie in Österreich“– das liegt am österreichischen Studienrecht, für das Verbindlichkeit ein Fremdwort ist, und an den oftmals verheerenden Betreuungsrelationen.
Lara Hagen aber erklärt es mit dem Alleinstellungsmerkmal österreichischer Schöngeistigkeit, getragen von der öffentlichen Hand. Profane Gedanken an Effizienz, Erfolgsquoten oder schnöde volkswirtschaftliche Effekte sind da strikt zurückzuweisen.
„Volk begnadet für das Schöne“: Wenn das so weitergeht, gehen uns beizeiten die großen Töchter und Söhne aus. Oliver Vitouch
Rektor der Alpen-Adria-Uni Klagenfurt und Präsident der Uniko
Volle Transparenzkontrolle
Betrifft: „Ein Anschlag auf die Freiheit“von Fabian Schmid und „Heftige Kritik an Überwachungspaket“von Fabian Schmid und Markus Sulzbacher
der Standard, 18. 7. 2017 Ich betone, dass wir grundsätzlich Kritik schätzen, ohne die ein refle- xives Vorgehen in der Gesetzgebung nicht möglich wäre. Fabian Schmid fürchtet sich vor der Reichweite der Maßnahme; das ist sein gutes Recht. Freilich, der Vorwurf, das BMJ würde die Reichweite der geplanten Überwachungsmaßnahmen verschleiern, greift doch erstaunlich kurz, bezieht er sich doch auf einen Artikel, der in aller Breite aus dem Entwurf des BMJ zitiert, der zu Begutachtung versandt wurde und in dessen Erläuterungen versucht wird, die Motive des Vorhabens in aller Transparenz darzulegen.
Natürlich geht es um Eingriffe in das Recht auf Privatheit, aber hier unter den Schranken des Art. 8 Abs. 2 EMRK, nämlich unter der Bedingung des Schutzes der Rechte anderer bzw. zur Aufklärung schwerwiegender Straftaten nach und aufgrund gerichtlicher Bewilligung und unter Kontrolle und Aufsicht des unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten. Es geht nicht um Sammlung von Daten zur Verhinderung von Straftaten, nein, es geht um die Sammlung von Beweisen zur Aufklärung begangener Straftaten.
Dringender Tatverdacht ist ein Element, das auch seitens der Strafjustiz eng ausgelegt wird. Transparenz vor und nach dem Einsatz. Schwerwiegende Grundrechtseingriffe müssen gerechtfer- tigt sein, es muss über Ziele und Erfolge eine öffentliche Diskussion stattfinden können; das alles wird durch die Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung über die erfolgten Maßnahmen an Nationalrat, Bundesrat, Datenschutzbehörde und Datenschutzrat gewährleistet.
Mehr noch: Bevor das Programm zum Einsatz kommen kann, muss es der Datenschutzbehörde zur Registrierung vorgelegt werden, die es im Rahmen eines Audits dahin gehend prüfen muss, ob die gesetzlichen Schranken eingehalten werden. Also, volle Transparenz und Kontrolle, Staatsanwaltschaften und Gerichte werden umfassende Rechenschaft abzulegen haben, wie oft und unter welchen Bedingungen sowie mit welchen Erfolg oder Misserfolg diese Ermittlungsmaßnahme zum Einsatz gelangte.
Christian Pilnacek Bundesministerium für Justiz
Alles Roger!
Betrifft: Sportkastl
der Standard, 17. 7. 2017 Ein schmunzelndes „Guten Morgen“an die Kreativen??! Jetzt wird es Zeit meine bewundernde Anerkennung für das raffiniert sympathische Einfügen von Sinnsprüchen als Absatzbeginn der Kurzmeldungen vom Sport zu übermitteln! Wolfgang Sauer, per Mail