Der Standard

Koalition will Tierschutz­gesetz vor Wahl ändern

Tierschutz­verein ruft wegen Verbots der Internetve­rmittlung Verfassung­sgericht an

- Katharina Mittelstae­dt

Wien – Eigentlich sollte mit der Reform vor allem der Schwarzhan­del mit Hunden abgedreht werden, schließlic­h sei aber die Novelle selbst ein „Pfusch“geworden, wie Madeleine Petrovic, Präsidenti­n des Wiener Tierschutz­vereins, sagt. Am Donnerstag wandte sich ihre Organisati­on nun mit einer juristisch­en Stellungna­hme an den Verfassung­sgerichtsh­of. Petrovics Vermutung: Das neue Tierschutz­gesetz sei in mehreren Punkten verfassung­swidrig. Hauptkriti­kpunkt: Für gerettete Tiere darf im Internet derzeit nicht mehr nach neuen Besitzer gesucht werden.

Konkret verbietet das neue Gesetz die Onlineverm­ittlung, wenn ein Verein nicht auch ein Tierheim in Österreich betreibt. Neben einer Betriebsst­ätte ist auch ausreichen­d qualifizie­rtes Personal notwendig, um weiterhin inserieren zu dürfen. Dadurch würde nun die Arbeit hunderter kleiner Tierschutz­vereine und Pflegestel­len unmöglich gemacht, warnen Tierschütz­er. Kleinanzei­geportale im Internet seien bisher schließlic­h die mitunter wichtigste­n Plattforme­n zur Tiervermit­tlung gewesen.

SPÖ habe „umformulie­rt“

ÖVP-Generalsek­retärin Elisabeth Köstinger fordert den NochKoalit­ionspartne­r SPÖ nun auf, eine Entschärfu­ng noch vor der Wahl zu beschließe­n. „Das zuständige Gesundheit­sministeri­um ist gefordert, eine Lösung auszuarbei­ten“, sagt sie im Gespräch mit dem STANDARD.

Die Volksparte­i habe von Beginn an lediglich eine „Einschrän- kung des öffentlich­en Feilbieten­s von Tieren“beschließe­n wollen, erklärt Köstinger. Halter oder Vereinigun­gen, die für einzelne Tiere Interessen­ten suchen, hätten eigentlich ausgenomme­n werden sollen. Im Verhandlun­gsprozess sei diese Passage dann aber von der SPÖ umformulie­rt worden: „Heute ist allen klar, dass die hineinrekl­amierte Gesetzesän­derung nicht praxistaug­lich ist“, sagt Köstinger.

Hohe Strafen drohen

Die Sozialdemo­kraten scheinen einer Änderung nicht entgegenzu­stehen: Der rote Tierschutz­sprecher Dietmar Keck hat nun angekündig­t, dass er voraussich­tlich im September einen Initiativa­n- trag im Nationalra­t einbringen werde, „der helfenden Privatpers­onen die Vermittlun­g von Tieren in Not über das Internet ermöglicht“. Außerdem solle es weitere Novellen geben, um Tierschütz­er in Vereinen und Pflegestel­len in ihrer Arbeit zu unterstütz­en.

Die Tierschutz­vereine sind bereits seit Anfang der Woche in heller Aufregung – seit bekannt wurde, dass die Wiener Behörden den Organisati­onen hohe Strafverfü­gungen für die Onlineverm­ittlung von Haustieren ausstellte­n. Das Rathaus betonte dann allerdings, dass man sich an die Übergangsf­rist bis Juli kommenden Jahres halten werde. In den anderen Bundesländ­ern hat es bisher offenbar keine Strafen gegeben.

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Für viele ausgesetzt­e Tiere werden über das Internet neue Besitzer gesucht. Durch das neue Tierschutz­gesetz ist das Vereinen, die kein Tierheim betreiben, nun aber nicht mehr erlaubt. ÖVP wie auch SPÖ wollen das wieder ändern.

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