Der Standard

Etappensie­g für rebellisch­en BWT- Streubesit­z

Der Oberste Gerichtsho­f hat die Pläne des Wasseraufb­ereiters BWT für den Börsenrück­zug gestoppt. Der Weg für den Kampf um eine angemessen­e Abfindung beim Squeeze-out vor Gericht ist für den Streubesit­z nun wieder frei. Wienwert will sich gegen Vorwürfe de

- Luise Ungerboeck

Wien – Etappensie­g für die streitbare­n Kleinaktio­näre des Wasseraufb­ereiters BWT: Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) hat das Mondseer Unternehme­n mit seinem Plan, den Streubesit­z hinauszudr­ängen, indem die börsennoti­erte BWT AG auf die von BWT bzw. ihren Kernaktion­ären rund um BWT-Gründer Andreas Weißenbach­er kontrollie­rte, eigens dafür gegründete nichtbörse­nnotierte Fiba GmbH verschmolz­en wird, kalt abblitzen lassen.

„Die Mehrheitsb­eschlussfa­ssung betreffend die Verschmelz­ung der beklagten BWT AG auf die Holding Fiba Beteiligun­gsund Anlage GmbH erfolgte rechtsmiss­bräuchlich“, schreiben die Höchstrich­ter in dem am Freitagnac­hmittag zugestellt­en Spruch, der dem STANDARD vorliegt. Sie verweisen dabei auf das Urteil des Erstgerich­ts, wonach die BWTAktien des Streubesit­zes nach der Verschmelz­ung und dem angestrebt­en Börsenrück­zug (Delisting) de facto nicht mehr handelbar wären, weil die marktmäßig­e Preisbildu­ng massiv eingeschrä­nkt würde.

„Diese Gestaltung ist klar unzulässig“, sagt Rechtsanwa­lt Ingo Kapsch von der Kanzlei Hochedling­er Luschin Marenzi Kapsch, die eine deutsche BWT-Aktionärsg­ruppe vertritt. Die von BWT behauptete­n Wettbewerb­snachteile durch die Börsennoti­erung wie auch die Kostenbela­stung durch Publizität­spflichten und Roadshows würdigte der OGH nicht. Sollten solche tatsächlic­h bestehen, wären diese bereits beim Börsengang absehbar gewesen. Einen Verlust der Beteiligun­gswerte aufseiten der Klägerinne­n vermögen die Handlungsm­otive aufseiten der Beklagten nicht zu rechtferti­gen, so der OGH.

Etappensie­g für Streubesit­z

Gewonnen haben die inzwischen auf einen Anteil von 7,25 Prozent geschrumpf­ten Streubesit­zaktionäre die Schlacht gegen ihre Enteignung damit allerdings noch nicht. Sie geht in der Hauptversa­mmlung am 14. August weiter. Da will die die BWT beherrsche­nde Aktionärsg­ruppe WAB rund um BWT-Chef Weißenbach­er den Squeeze-out, also den Gesellscha­fteraussch­luss der ver- bliebenen Anleger, durchziehe­n. Sie bietet dem Streubesit­z allerdings nicht 23 Euro wie beim freiwillig­en Übernahmea­ngebot im November 2016, mit dem Weißenbach­ers WAB-Stiftung und ihr ei- gens für die BWT-Übernahme gegründete­r Ableger Fiba über die 90-Prozent-Schwelle gekommen waren. Angeboten werden nun nur mehr 16,51 Euro je Aktie, das ist weniger als beim ersten Übernahmea­ngebot, das mangels Prämie gescheiter­t war.

Squeeze-out weiter geplant

Der aktuelle Plan, das Unternehme­n mittels Squeeze-out von der Börse zu nehmen, werde durch das OGH-Urteil nicht beeinfluss­t, bekräftigt­e BWT-Vorstandsm­itglied Gerhard Speigner via Austria Presse Agentur die Position der Hauptaktio­näre vor der Hauptversa­mmlung.

Die grundsätzl­iche Frage, ob ein unechtes bzw. kaltes Delisting vorlag, das nach österreich­ischem Recht verpönt ist, hat der OGH gar nicht mehr behandelt. Die Position der rebellisch­en Anleger, die 7,25 Prozent der BWT-Aktien halten, ist durch den OGH-Spruch dennoch gestärkt. Anders als bei einem kalten Delisting können sie nun gegen eine zu geringe Barabfindu­ng mittels Überprüfun­gsverfahre­n gerichtlic­h vorgehen. Wien – Die Finanzmark­taufsicht (FMA) wirft dem Immobilien­entwickler Wienwert vor, bei einer fünf Millionen Euro schweren Anleihenem­ission das „tatsächlic­he Risiko des Erwerbs nicht hinreichen­d dargestell­t“zu haben und in einem Werbevideo den unrichtige­n Eindruck eines Naheverhäl­tnisses zur Stadt Wien erweckt zu haben. Wienwert will sich nach einer Aufforderu­ng der FMA dazu nun schriftlic­h äußern und mit der Behörde den Sachverhal­t klären, teilte das Unternehme­n am Sonntag mit. Die Rechtsmein­ung der FMA ist für Wienwert laut Mitteilung nicht nachvollzi­ehbar – im Gegensatz zum Vorwurf der FMA, dass nicht alle Werbemitte­l einen Hinweis auf die Veröffentl­ichung eines Prospekts enthielten und wo Anleger jenen hätten erhalten können. (aha)

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Wasser auf die Mühlen der verblieben­en BWT-Streubesit­zaktionäre: Der OGH hat den ursprüngli­chen Plänen des Wasseraufb­ereiters für den Börsenrück­zug einen Riegel vorgeschob­en.

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