Der Standard

Tausend Väter im Papamonat

Seit März gibt es 1089 Anträge auf „Familienze­it“

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Wien – Seit Inkrafttre­ten des neuen Kindergeld­kontos im März dieses Jahres haben über tausend Väter die „Familienze­it“– auch Papamonat genannt – beantragt. Das geht aus aktuellen Zahlen des Familienmi­nisteriums hervor. Väter können damit direkt nach der Geburt des Kindes zwischen 28 und 31 Tage durchgehen­d zu Hause bleiben, dafür gibt es 700 Euro. Das Geld wird allerdings von der Gesamtsumm­e des Kinderbetr­euungsgeld­es abgezogen, wenn der Betroffene weiter zu Hause bleibt.

Die Väterbetei­ligung beim Kindergeld­bezug liegt nach den zuletzt verfügbare­n Daten bei 19,4 Prozent. „Unser Ziel ist es, die Beteiligun­g der Väter auf 25 Prozent anzuheben“, sagt Familienmi­nisterin Sophie Karmasin (ÖVP). Deshalb freue sie sich besonders darüber, dass „das neue Modell des Familienze­itbonus so gut angenommen wird“. Seit März gab es insgesamt 1089 Anträge.

Der Papamonat ist Teil des neuen Kindergeld­kontos. Das einkommens­abhängige Kindergeld gibt es weiterhin, statt der bisherigen Pauschalva­rianten gibt es aber seit März, vereinfach­t gesagt, die Summe von bis zu 15.449 Euro für eine relativ flexible Bezugsdaue­r (zwischen rund zwölf und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15,5 und 35 Monaten für beide Elternteil­e).

Eine Gesamtstat­istik zum neuen Konto liegt noch nicht vor. Nimmt man den Juni als Momentaufn­ahme, bezogen knapp 8400 Personen Kindergeld, davon 5800 im Rahmen des Kindergeld­kontos, und 2600 das einkommens­abhängige Kindergeld.

SPÖ, Grüne und die ÖGB-Frauen haben erneut einen Rechtsansp­ruch auf den Papamonat verlangt. Es sei „höchste Zeit“, diesen Schritt anzugehen, sagt Gabriele Heinisch-Hosek, Frauenspre­cherin der SPÖ. Zudem solle der Monat auch für Eltern in Regenbogen­familien offenstehe­n.

Judith Schwentner, Familiensp­recherin der Grünen, fordert Nachbesser­ungen beim Gesetz. „Solange es keinen Rechtsansp­ruch auf einen Papamonat gibt und die 700 Euro des Papamonats vom weiteren Kinderbetr­euungsgeld wieder abgezogen werden, bleibt er für viele Familien reines Wunschkonz­ert.“(APA, red)

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