Der Standard

Gutachter für Raiffeisen-Causa

Sachverstä­ndiger klärt Zustand der Syscom beim Verkauf

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Wien – In der Causa SyscomVerk­auf hat die Staatsanwa­ltschaft (StA) Wien nun den nächsten Schritt gemacht und einen Sachverstä­ndigen bestellt. Die Angelegenh­eit dreht sich um den Verkauf der Raiffeisen-eigenen IT-Gesellscha­ft an die Spot GmbH von Thomas Scheiner 2007; er fühlt sich, wie berichtet, über den Tisch gezogen. Syscom ging 2009 pleite.

Die StA Wien ermittelt gegen 18 Verdächtig­e bzw. Beschuldig­te wegen des Verdachts auf (schweren) Betrug und Untreue; u. a. gegen Raiffeisen-Manager, Raiffeisen Informatik, Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien und die Wirtschaft­sprüfungsk­anzlei KPMG. Sie alle bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Der Gutachter hat nun sechs Monate Zeit, um zu klären, in welchem Zustand die IT-Gesellscha­ft 2006, 2007 war. Im Kern geht es um die Frage, ob sie damals in einer Krise gemäß Eigenkapit­alErsatzge­setz (EKEG) gesteckt ist und ihre Eigentümer das ihr zugeschoss­ene Geld nicht mehr zurückbeko­mmen hätten dürfen. Die Finanzieru­ng lief konzernint­ern per „Cash-Pooling“, konkret geht es um den Rückfluss von 7,6 Millionen Euro. Darin steckten laut Anzeiger Scheiner aber auch von der Bank Austria und der staatliche­n Förderbank Austria Wirtschaft­sservice ( AWS) kreditiert­e Mittel. Diese Gläubiger verloren im Zwangsausg­leich Geld.

Zudem soll Gutachter Gerd Konezny klären, ob Syscom im Juni 2007, als die Zwischenbi­lanz erstellt wurde, überschuld­et war. Abschlussp­rüfer KPMG testierte die Bilanz, weswegen die Staatsanwä­ltin wissen will, „welche Qualitätss­tandards“damals für die Abschlussp­rüfer galten und „ob Hinweise bestehen“, dass diese von der KPMG nicht eingehalte­n worden seien. Die StA stützt sich da auf die Aussage eines der beschuldig­ten Wirtschaft­sprüfer im Verfahren vor dem Handelsger­icht Wien. Er hat erklärt, es sei ein unbeschrän­kter Bestätigun­gsvermerk erteilt worden, obwohl „keine Fortführun­gsprognose und langfristi­ge Planungsre­chnung vorgelegen“hätten. (gra)

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