Pilz-Beschwerde laut Verfassungsrechtler chancenlos
Wien – Peter Pilz kündigt weitere rechtliche Schritte gegen den Ausschluss seiner Liste bei den ORFKonfrontationen an. Er lege nicht nur Beschwerde gegen den ORF ein, sondern wolle auch eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen, sagt der ehemalige Grüne.
Der ORF lädt nur jene Parteien zu den Konfrontationen ein, die Klubstatus im Parlament haben. Abgeordnete können seit 2013 laut Geschäftsführung des Nationalrats aber nur im ersten Monat einer Gesetzgebungsperiode einen Klub gründen. Gegen dieses Gesetz will Pilz nun vorgehen.
Verfassungsrechtler Theo Öhlinger hält die Beschwerde der Liste Pilz gegen die Einschränkung bei der Klubgründung für aussichtslos. Pilz fehle schlicht die Klageberechtigung. „Er kann nicht einfach gegen ein Gesetz klagen, er braucht ein Drittel der Abgeordneten“, formulierte Öhlinger seine prozessualen Bedenken. Der Ex-Grüne sei Organ des Staates, er könne hier nicht mittels Individualbeschwerde als Privatperson auftreten.
Auch dass fünf Abgeordnete – jene Anzahl, die früher noch uneingeschränkt einen Klub gründen konnte – hinter der Beschwerde stehen, könne nicht als Legitimation dienen, sagt Öhlinger. Unterstützung kommt von den ListePilz-Kandidaten Daniela Holzinger, Wolfgang Zinggl und Bruno Rossmann sowie von Karl Öllinger, aktuell Mitglied der Grünen. (APA, red) pBlog: Wahlradar 2017
derStandard.at/Inland