Der Standard

Pilz-Beschwerde laut Verfassung­srechtler chancenlos

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Wien – Peter Pilz kündigt weitere rechtliche Schritte gegen den Ausschluss seiner Liste bei den ORFKonfron­tationen an. Er lege nicht nur Beschwerde gegen den ORF ein, sondern wolle auch eine Individual­beschwerde beim Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) einbringen, sagt der ehemalige Grüne.

Der ORF lädt nur jene Parteien zu den Konfrontat­ionen ein, die Klubstatus im Parlament haben. Abgeordnet­e können seit 2013 laut Geschäftsf­ührung des Nationalra­ts aber nur im ersten Monat einer Gesetzgebu­ngsperiode einen Klub gründen. Gegen dieses Gesetz will Pilz nun vorgehen.

Verfassung­srechtler Theo Öhlinger hält die Beschwerde der Liste Pilz gegen die Einschränk­ung bei der Klubgründu­ng für aussichtsl­os. Pilz fehle schlicht die Klageberec­htigung. „Er kann nicht einfach gegen ein Gesetz klagen, er braucht ein Drittel der Abgeordnet­en“, formuliert­e Öhlinger seine prozessual­en Bedenken. Der Ex-Grüne sei Organ des Staates, er könne hier nicht mittels Individual­beschwerde als Privatpers­on auftreten.

Auch dass fünf Abgeordnet­e – jene Anzahl, die früher noch uneingesch­ränkt einen Klub gründen konnte – hinter der Beschwerde stehen, könne nicht als Legitimati­on dienen, sagt Öhlinger. Unterstütz­ung kommt von den ListePilz-Kandidaten Daniela Holzinger, Wolfgang Zinggl und Bruno Rossmann sowie von Karl Öllinger, aktuell Mitglied der Grünen. (APA, red) pBlog: Wahlradar 2017

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