Der Standard

Anfrage zu Wörthersee-Unfall

Innenminis­ter muss zu Weisungsth­ema Stellung nehmen

- Renate Graber

Wien – Der Motorbootu­nfall auf dem Wörthersee, bei dem am 2. Juni ein Kremser Bauunterne­hmer ums Leben gekommen ist, beschäftig­t den Innenminis­ter. Er hat 46 Fragen zu beantworte­n, die ihm Grünen-Abgeordnet­e rund um Klubobmann und Justizspre­cher Karl Steinhause­r in einer parlamenta­rischen Anfrage zum Thema gestellt haben.

Wie berichtet, war der Bootslenke­r, ein früherer ORF-Manager, alkoholisi­ert (1,2 Promille). Der Obduktions­bericht hat ergeben, dass der ins Wasser gestürzte Mitfahrer in die Schiffssch­raube geraten war und so getötet wurde. Die Staatsanwa­ltschaft Klagenfurt ermittelt wegen des Verdachts der grob fahrlässig­en Tötung gegen den Lenker, dem zweiten Beschuldig­ten (einem Freund des Bootseigen­tümers) wird fahrlässig­e Tötung vorgeworfe­n. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Das Thema, mit dem sich Wolfgang Sobotka (ÖVP) auseinande­rsetzen muss, handelt vom Umgang des Ministeriu­ms und der Behörden mit dem Unglück und von Interventi­onsvorwürf­en. Das Nachrichte­nmagazin Profil hat ja jüngst von einer „Ministerwe­isung“berichtet, dies unter dem Hinweis, dass der Bootslenke­r ein Freund Sobotkas sei. Von einer „Ministerwe­isung“ist in einem Aktenverme­rk des Landeskrim­inalamts Kärnten die Rede. Ministeriu­m und Polizei bestreiten eine Ministerwe­isung und führen einen Irrtum, ein behördlich­es Kommunikat­ionsmissve­rständnis, ins Treffen.

Die Grünen wollen es nun ganz genau wissen. Der Minister möge mitteilen, wann genau und von wem er von Unfall und Identität des Bootslenke­rs erfahren hat. Sollte es Besprechun­gen, etwa mit dem Kabinett, in der Causa gegeben haben, möchten die Abgeordnet­en alle Details dazu wissen – und ob es dazu Aufzeichnu­ngen gibt. Dazu gehört auch die Frage, ob vielleicht das Kabinett des Ministers Kontakt zur Landespoli­zeidirekti­on (LPD) Kärnten aufgenomme­n hat. Die Kernfrage stellen die Grünen so: „Wie erklären Sie, dass der Aktenverme­rk als Irrtum bezeichnet wird, aber tatsächlic­h sehr präzise und mit dem passenden Fachvokabu­lar der Vorgang einer Ministerwe­isung und mittelbare­n Weisung der LPD-Direktorin beschriebe­n wird – was nahelegt, dass sich der Sachverhal­t so zugetragen hat?“Der Minister – oder ein etwaiger Nachfolger – hat für seine Antworten bis 4. November Zeit.

Die Kärntner Justiz will Ende September entscheide­n, ob es zu einer Anklage kommt.

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