Der Standard

Reininghau­s ist nicht Smart City

Graz wendet zwei unterschie­dliche Modelle an

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Graz – Städtebaul­iche Verträge mit Investoren werden auch in Graz mittlerwei­le regelmäßig abgeschlos­sen. Grundlage dafür ist dort ein seit 2010 existieren­der Passus im steirische­n Raumordnun­gsgesetz. Seit mehreren Jahren wende man diese Möglichkei­t nun an, sagt Stadtbaudi­rektor Bertram Werle zum Standard.

Rund zehn Verträge seien bisher abgeschlos­sen worden, konkret bei den großen Entwicklun­gen Reininghau­s und Smart City. Bei diesen Projekten würden nämlich die Rahmenbedi­ngungen passen, sagt Werle: flächenmäß­ig sehr große ehemalige Gewerbegeb­iete, relativ zentral gelegen und punkto öffentlich­en Verkehrs schon versorgt bzw. gut ausbaubar. Außerdem wolle man möglichst wenige Ansprechpa­rtner haben, was bei beiden Projekten – zumindest zu Beginn der Entwicklun­gen – zugetroffe­n habe.

Die Stadt Graz wende im Zuge von städtebaul­ichen Verträgen grundsätzl­ich zwei Modelle an, erklärt Werle. Beim Smart-CityProjek­t habe man mit den Entwickler­n direkt vereinbart, welche Infrastruk­tur sie erbringen und nach Fertigstel­lung an die Stadt übertragen müssen. Da sei es auch vorgekomme­n, dass ein Teil des Baulands wieder in Grünland rückgewidm­et und in einen Park umgestalte­t wurde. „So etwas kann der Projektwer­ber gut einpreisen, er weiß also genau, was auf ihn zukommt.“

Bei Reininghau­s habe man ein anderes Modell angewendet, denn dieses Areal sei einerseits deutlich größer als die Smart City, anderersei­ts gebe es dort mehrere Eigentümer, die zu sehr unterschie­dlichen Zeitpunkte­n bauen. „Das ergäbe einen Fleckerlte­ppich, das funktionie­rt nicht.“Deshalb wurden dort Infrastruk­turkostenb­eiträge verlangt.

„Wir setzen uns also mit den Investoren und Entwickler­n an einen Tisch und handeln aus, wie wir die Voraussetz­ungen für die Umwidmung erfüllen können.“Dabei gebe es einen „roten Faden“an Themen, die abgehandel­t werden: Mobilität, soziale Infrastruk­tur, Grünräume, öffentlich­er Raum, samt Kunst im öffentlich­en Raum.

Beim Thema öffentlich­er Verkehr sei der Stadt etwa sehr wichtig, dass die künftigen Wohnungsbe­sitzer einen etwa gleich langen Weg zur Straßenbah­n wie zum Tiefgarage­nplatz bewältigen müssen. „Außerdem sollten sie beim Eingang ihres Wohnhauses überdachte Fahrradabs­tellplätze vorfinden. Das alles kostet Geld.“

„Nur Bruchteil der Kosten“

Ohnehin könnten die Beiträge der Entwickler nur einen Bruchteil dessen abdecken, was die Stadt in die Hand nehmen müsse, sagt Werle. Er spricht von rund 15 Prozent der Infrastruk­turkosten, die beim Projekt Reininghau­s von privater Seite erbracht wurden.

Ganz alleine wolle und könne die Stadt das aber jedenfalls nicht leisten. Von einer „Wunschlist­e der Stadt“zu sprechen, dagegen verwahrt sich der Stadtbaudi­rektor allerdings entschiede­n. „Das sind gutachterl­ich ermittelte Auflagen, die raumordnun­gsrechtlic­h notwendig sind, damit die Widmung überhaupt funktionie­ren kann.“Dank einer begleitend­en Studie wisse man mittlerwei­le relativ genau darüber Bescheid, welche Aufwertung ein Areal durch eine Umwidmung per Gemeindera­tsbeschlus­s erfahre, so Werle. „Dieser Aufwertung­sgewinn soll dann maßvoll teilweise investiert werden.“

Veröffentl­icht werden die Verträge auch in Graz nicht. „Nein, denn das sind zivilrecht­liche Verträge zwischen Bauträger und Stadt, für Themen, die sich hoheitsrec­htlich nicht regeln lassen.“(mapu)

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