Der Standard

Arzt Adelsmayr hat seine Reisefreih­eit wieder

Europäisch­er Gerichtsho­f: EU- Staaten dürfen nicht ausliefern, so Todesstraf­e droht

- Renate Graber

Wien – Der Bad Ischler Mediziner Eugen Adelsmayr, in den Vereinigte­n Arabischen Emiraten (VAE) zu lebenslang­er Haft verurteilt, kann beruhigt ins EU-Ausland ausreisen. EU-Staaten müssten einen Auslieferu­ngsantrag der VAE ablehnen, dürften den Anästhesis­ten also nicht ausliefern. Das ist die Folge eines Entscheids, den der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) in Luxemburg am 6. September per Beschluss, also ohne Verhandlun­g, getroffen hat.

Die Vorgeschic­hte: Nach dem Tod eines Patienten in den VAE wurde der Arzt 2012 in Abwesenhei­t zu lebenslang­er Haft verurteilt, der Staatsanwa­lt hatte die Todesstraf­e beantragt. „Dieses Verfahren kann jederzeit wiederaufg­enommen werden und zu einer Verurteilu­ng des Betroffene­n zur Todesstraf­e führen“, schreibt der EuGH. Auch in Österreich wurde ermittelt, dieses Verfahren wurde eingestell­t.

Der EuGH kam ins Spiel, weil Adelsmayr, 2014 zu einem Vortrag nach Deutschlan­d eingeladen, nicht klären konnte, ob ihm beim Aufenthalt im EU-Ausland eine Auslieferu­ng droht. Er sagte den Vortrag ab, der Veranstalt­er klagte ihn auf 150 Euro Pönale. Die Linzer Bezirksric­hterin involviert­e den EuGH mit den Fragen: Darf der Bürger eines EU-Landes (Österreich­er Adelsmayr), der sich in einem anderen EU-Staat (Deutschlan­d) aufhält, an einen Drittstaat (VAE) ausgeliefe­rt werden, wenn das Aufenthalt­sland (Deutschlan­d) eigene Bürger nicht ausliefert? Kann ein EU-Land das Auslieferu­ngsersuche­n eines Drittstaat­s ablehnen, so sein Verfahren nicht fair war? Der EuGH sagt Nein: „Das Auslieferu­ngsersuche­n eines Drittstaat­s betreffend einen Unionsbürg­er, der von seiner Freizügigk­eit Gebrauch macht (...) und sich in einem anderen Mitglied- staat aufhält, ist von diesem (...) abzulehnen, wenn (...) im Auslieferu­ngsfall das ernsthafte Risiko der Todesstraf­e besteht.“

Adelsmayr ist ob seiner wiedergewo­nnenen Reisefreih­eit „erfreut“.

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