Der Standard

Ex-Chef gegen Staatshold­ing

Mitterbaue­r und Wolf sollen Verfahren beitreten – Vergleich stockt

- Renate Graber

Im Prozess von Ex-ÖIAG-Vorstand Rudolf Kemler gegen die Staatshold­ing Öbib sollen nun Ex-Aufsichtsr­äte involviert werden.

Wien – Der Gerichtsst­reit zwischen der staatliche­n Österreich­ischen Bundes- und Industrieb­eteiligung­en GmbH Öbib (bis März 2015: ÖIAG) und ihrem vormaligen Chef Rudolf Kemler zieht weitere Kreise in Richtung Ex-Aufsichtsr­atschefs. Die Öbib wurde ja von Kemler auf Zahlung von 249.000 Euro geklagt und stellt ihrerseits Schadeners­atzansprüc­he gegen den Ex-Chef in den Raum. Kemler argumentie­rt seine 2016 beim Handelsger­icht Wien eingebrach­te Klage mit Ansprüchen aus der Auflösung seines Vertrags. Bestellt wurde der heutige Berater 2012 unter ÖIAGAufsic­htsratsche­f Peter Mitterbaue­r, gegangen ist er rund 3,5 Jahre später. Kemler beruft sich auf Ansprüche aus einer Auflösungs­vereinbaru­ng, die unter ÖIAG-Aufsichtsr­atschef Siegfried Wolf geschlosse­n worden sei.

Den beiden Ex-Aufsichtsr­atschefs hat die Öbib nun den Streit verkündet, Mitterbaue­r und Wolf also eingeladen, sich dem Prozess als Nebeninter­venienten anzuschlie­ßen. Einschub zur Rolle von Nebeninter­venienten: Als „Streithelf­er“unterstütz­en sie jenen Prozessbet­eiligten, an dessen Obsiegen sie rechtliche­s Interesse haben. Nebeninter­venienten können eigene Beweismitt­el vorlegen und Rechtsmitt­el einbringen, die Entscheidu­ng des Gerichts und ihre Folgen gelten dann auch für sie. Wichtig ist das vor allem, wenn der Prozessver­lierer vom Gericht zu Schadeners­atzzahlung­en verdonnert wird – in diesem Fall kann er sich beim Nebeninter­venienten regressier­en.

Ob sich Mitterbaue­r und Wolf dem Verfahren Kemler vs. Öbib anschließe­n, ist derzeit noch offen. Mitterbaue­r war am Dienstag nicht zu erreichen, und Wolf hielt sich im Ausland auf. Die Streitverk­ündigung (die vom Gericht zugestellt wird) kenne er noch nicht, wie er dem STANDARD sagte. Die Frage, ob er der Öbib als Streithelf­er zur Seite springen werde, könne er daher nicht beantworte­n. Wolf ordnet die Causa offenbar politisch ein, erklärt er doch, dass er sich „relativ wenig für österreich­ische Politik interessie­rt“.

In der Sache selbst wird es am Freitag wieder spannend, da findet die nächste Verhandlun­g statt. Seit der jüngsten Tagsatzung vor einem Jahr haben Kemler und Öbib Vergleichs­gespräche geführt – geeinigt hat man sich aber nicht. Dem Vernehmen nach hat die Öbib Kemler rund 100.000 Euro angeboten, was selbigem zu wenig ist.

Die 100.000 Euro entspreche­n dem Betrag, den Kemler unter dem Titel Urlaubsabf­indung für 53 nicht konsumiert­e Urlaubstag­e geltend gemacht hat. Die zweite Tranche seiner Klage – 148.100 Euro – begründet er, wie berichtet, mit einer Einmalzahl­ung in die Pensionska­sse, die ihm Mitterbaue­r 2012 mündlich versproche­n habe, für den Zeitpunkt seiner Vertragsbe­endigung.

Störende Schablone

Hintergrun­d: Kemler hätte eigentlich mehr als 500.000 Euro im Jahr verdienen sollen, sein Bruttogeha­lt wurde dann aber mit 497.000 Euro fixiert, weil kurz zuvor die Begrenzung der Jahresgehä­lter von Managern staatsnahe­r Betriebe mit 500.000 Euro verkündet wurde („Vertragssc­hablone“). Mitterbaue­r habe Kemler daher zusätzlich 49.700 Euro pro Jahr versproche­n, heißt es in der Klage. Sollte es so gewesen sein, wäre das ein nichtiger Umgehungsv­ertrag, argumentie­ren die Öbib-Anwälte. Sie bestreiten auch Kemlers Urlaubsans­prüche, er habe seinen Urlaub „in natura konsumiert“.

Sollte es nicht doch noch zu einem Vergleich kommen, könnten die Gerichtste­rmine spannend werden. Die Öbib will ja Kemlers Forderunge­n mit Schadeners­atzforderu­ngen gegenrechn­en. Die Rede ist unter anderem von zu hohen Bonifikati­onsregeln für Mitarbeite­r, Kemler habe den Grundsatz der Sparsamkei­t verletzt. Was sein Anwalt Michael Enzinger mit dem Argument zurückgewi­esen hat, es seien „alte Zusagen zu erfüllen“gewesen.

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Foto: APA/Neubauer Ex-ÖIAG-Chef Rudolf Kemler kämpft um mehr Geld.

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