Meissnitzer in Kritik wegen Kurz-Auftritts
Der Auftritt Alexandra Meissnitzers bei einer ÖVP-Veranstaltung sei weder abgesprochen noch erlaubt gewesen, heißt es seitens des ORF. Die Ski-Kommentatorin wirbt auch mit TV-Vermarktung für ihre Werbepartner.
Wien – Sie steht vor einem großflächigen türkisen Plakat, über ihrem Kopf der Schriftzug „Kurz 2017“, neben ihr der ÖVP-Chef persönlich, „na, ich bin nicht Teil des Wahlkampfes“, sagt Alexandra Meissnitzer, als sei sie irritiert von der Nachfrage eines Journalisten. Sebastian Kurz hat am Mittwoch den zweiten Teil seines Wahlprogramms in Salzburg präsentiert. Mit dabei auf der Bühne: die ExSkiläuferin. Meissnitzer betonte zwar, „als neutrale Person“angefragt worden zu sein, erklärte aber im nächsten Atemzug, dass sie das ÖVP-Programm „überzeugt“und sie Obmann Kurz „sehr schätze“.
Als Ex-Sportlerin steht ihr das freilich zu, doch ist nun die nächste Debatte über ORF-Mitarbeiter entbrannt: Meissnitzer kommentiert für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk regelmäßig Skirennen. Auch „in Sölden“werde sie dann wieder „ganz normal bei den ersten Rennen“mit dabei sein, erklärte sie neben dem ÖVPBundesparteichef den anwesenden Medienvertretern.
Bei ihrem Geschäftspartner kam das weniger gut an: Meissnitzers Auftritt „war uns weder bekannt, noch wäre er genehmigt worden“, heißt es nun seitens des ORF. Es werde demnächst ein Gespräch mit der ehemaligen Gesamtweltcupsiegerin geführt, in dem man sie „entsprechend sensibilisieren“müsse.
Der Fall sorgt vor allem auch deshalb für Aufsehen, weil die ÖVP vor dem ORF- Sommergespräch mit Kanzler und SPÖ-Chef Christian Kern die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angeprangert hatte: Moderator Tarek Leitner war mit Kern noch vor dessen Kanzler- schaft einmal auf Urlaub gewesen (siehe Artikel Seite 29). Dadurch sei der ORF-Mann befangen, argumentierte der ehemalige GrünenPolitiker Efgani Dönmez, der nun auf der Liste von Kurz kandidiert.
Rechtlich dürfte der Auftritt Meissnitzers bei einer Parteiveranstaltung kein Problem darstellen: „Aus dem ORF-Gesetz ergibt sich kein Verbot“, sagt der Verfassungsjurist Heinz Mayer. Der Medienwissenschafter Fritz Hausjell stimmt dem zu, fragt aber nach den Konsequenzen: „Der ORF wird zu Recht besonders kritisch beobachtet, das gilt auch für Kommentatoren im Bereich Sport und Unterhaltung. Sollte Frau Meissnitzer vor der Wahl in einer Sendung eingeplant sein, sollte sie sich in Enthaltsamkeit üben.“
Die Ex-Sportlerin wirbt auf ihrer Homepage jedenfalls auch für die Vermarktung der Unternehmen, mit denen sie kooperiert: „Im Rahmen meiner Co-Kommentation habe ich die Möglichkeit, meine Partner nach außen zu tragen“, ist dort zu lesen. „Das widerspricht wohl ihrem ORF-Vertrag“, sagt Hausjell zum STANDARD.