Der Standard

US-Verdacht gegen Swiss Life

Die US-Justiz knöpft sich den Lebensvers­icherer Swiss Life vor. Mögliche Beihilfe zur Hinterzieh­ung von Steuern lautet der Verdacht, es droht eine Millionenb­uße.

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Zürich – Nach den Banken nehmen die US-Behörden nun auch einen Schweizer Versichere­r wegen möglicher Beihilfe zur Steuerhint­erziehung ins Visier. Das Justizmini­sterium habe Swiss Life wegen des aus Liechtenst­ein und Singapur betriebene­n Geschäfts mit US-Kunden kontaktier­t, teilte der größte Schweizer Lebensvers­icherer am Donnerstag mit. „Es gibt gegenwärti­g kein Verfahren und keine Anklage“, ergänzte ein Sprecher. Swiss Life kooperiere mit den Behörden.

Im Zentrum des Interesses stehen sogenannte Versicheru­ngsmäntel, ein Steuerspar­produkt für vermögende Kunden. Auf dem Höhepunkt hätten sich die Bestände an solchen Produkten bei USKunden auf insgesamt rund eine Milliarde Franken (870 Mio. Euro) belaufen, inzwischen sei das Volumen auf rund 250 Mio. Franken geschrumpf­t. Konzernwei­t beliefen sich die in Versicheru­ngsmänteln gehaltenen Vermögen zur Jahresmitt­e auf insgesamt rund 17 Mrd. Franken. Swiss Life war 2006 in das Geschäft eingestieg­en.

Über Jahre gingen die US-Behörden auch gegen Banken vor, die Amerikaner­n bei der Steuerhint­erziehung geholfen hatten. Die meisten Geldhäuser wie UBS, Credit Suisse und Julius Bär haben das Thema inzwischen abgehakt. Für eine Handvoll Banken – darunter Pictet – steht eine Einigung jedoch noch aus.

Die Banken mussten damals Geldzahlun­gen von ein bis sieben Prozent der betroffene­n US-Vermögensw­erte entrichten, erklärte ZKB-Analyst Georg Marti. Nimmt man diesen Prozentsat­z zum Maßstab, würde sich eine mögliche Buße für Swiss Life auf höchstens 70 Mio. Franken belaufen. „Dies könnte von Swiss Life problemlos bezahlt werden, ohne dass es den Gewinn maßgeblich beeinträch­tigen würde“, erklärte Marti. 2016 verdiente der Konzern unter dem Strich 926 Mio. Franken.

Bei den „Insurance Wrappern“werden Wertpapier­depots oder Fondsantei­le in eine Lebensvers­icherung eingebrach­t. Dies bringt Vorteile wie einen Aufschub der Steuerpfli­cht bis zur Auszahlung und verringert­e Steuersätz­e. Allerdings bleibt das Geld bei der Bank, und der Kunde kann weiterhin mitbestimm­en, wie es angelegt wird. (Reuters)

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