US-Verdacht gegen Swiss Life
Die US-Justiz knöpft sich den Lebensversicherer Swiss Life vor. Mögliche Beihilfe zur Hinterziehung von Steuern lautet der Verdacht, es droht eine Millionenbuße.
Zürich – Nach den Banken nehmen die US-Behörden nun auch einen Schweizer Versicherer wegen möglicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung ins Visier. Das Justizministerium habe Swiss Life wegen des aus Liechtenstein und Singapur betriebenen Geschäfts mit US-Kunden kontaktiert, teilte der größte Schweizer Lebensversicherer am Donnerstag mit. „Es gibt gegenwärtig kein Verfahren und keine Anklage“, ergänzte ein Sprecher. Swiss Life kooperiere mit den Behörden.
Im Zentrum des Interesses stehen sogenannte Versicherungsmäntel, ein Steuersparprodukt für vermögende Kunden. Auf dem Höhepunkt hätten sich die Bestände an solchen Produkten bei USKunden auf insgesamt rund eine Milliarde Franken (870 Mio. Euro) belaufen, inzwischen sei das Volumen auf rund 250 Mio. Franken geschrumpft. Konzernweit beliefen sich die in Versicherungsmänteln gehaltenen Vermögen zur Jahresmitte auf insgesamt rund 17 Mrd. Franken. Swiss Life war 2006 in das Geschäft eingestiegen.
Über Jahre gingen die US-Behörden auch gegen Banken vor, die Amerikanern bei der Steuerhinterziehung geholfen hatten. Die meisten Geldhäuser wie UBS, Credit Suisse und Julius Bär haben das Thema inzwischen abgehakt. Für eine Handvoll Banken – darunter Pictet – steht eine Einigung jedoch noch aus.
Die Banken mussten damals Geldzahlungen von ein bis sieben Prozent der betroffenen US-Vermögenswerte entrichten, erklärte ZKB-Analyst Georg Marti. Nimmt man diesen Prozentsatz zum Maßstab, würde sich eine mögliche Buße für Swiss Life auf höchstens 70 Mio. Franken belaufen. „Dies könnte von Swiss Life problemlos bezahlt werden, ohne dass es den Gewinn maßgeblich beeinträchtigen würde“, erklärte Marti. 2016 verdiente der Konzern unter dem Strich 926 Mio. Franken.
Bei den „Insurance Wrappern“werden Wertpapierdepots oder Fondsanteile in eine Lebensversicherung eingebracht. Dies bringt Vorteile wie einen Aufschub der Steuerpflicht bis zur Auszahlung und verringerte Steuersätze. Allerdings bleibt das Geld bei der Bank, und der Kunde kann weiterhin mitbestimmen, wie es angelegt wird. (Reuters)