Wien passte Mindestsicherung nicht an
Die Stadt Wien hat sich selbst eine Valorisierung der Mindestsicherung ins Gesetz geschrieben, ist aber seit Monaten säumig – laut Sozialressort wegen der langen Gespräche zur Reform. Man versichert, rückwirkend auszuzahlen.
Wien – Für einen Menschen, der von 837,76 Euro Mindestsicherung im Monat lebt, sind 60 Euro nicht wenig Geld. Um diese Summe haben alleinstehende Mindestsi ch erungs bezieher in Wien heuer bislang weniger erhalten, als gesetzlich vorgesehen ist. Denn der Mindeststandard wurde 2017 bis dato nicht angehoben, erfuhr der STANDARD.
Dabei schreibt das Wiener Mindestsi ch erungs gesetz die Anpassung dieser Summe ganz klar vor. Da steht: „Der Mindeststandard ... erhöht sich mit dem gleichen Prozentsatz wieder Ausgleichs zulage nr ichtsatz“,welc her wiederum im Allgemeinen Sozialversicherungsg es etz(ASVG) geregelt ist.
Der Ausgleichs zulage nr ichtsatzbe trägt heuer 889,84 Euro, 2016 waren es 882,78 Euro. Der Mindeststandard der Mindestsicherung für Alleinstehende beträgt seit 1. 1. 2016 unverändert 837,76 Euro. Wäre ebenso eine Erhöhung um 0,8 Prozent erfolgt, läge er bei 844,56 Euro pro Monat.
Neun Monate Verspätung
Ein Wiener hat seine diesbezüglichen Beobachtungen der Volksanwalt schaft mitgeteilt. In einem dem STANDARD vorliegenden Antwortschreiben Günther Kräuters heißt es dazu nicht nur, dass „nicht zweifelhaft ist, dass die Wiener Landesregierung gesetzlich verpflichtet ist, eine entsprechende Verordnung (zur Erhöhung, Anm.) zu erlassen“. Sondern auch: „Ebenso wenig ist es zweifelhaft, dass die Anpassung möglichst zeitnah mit der Anpassung des Bezug habenden ASVG-Ausgleichs zulage nr icht satzes vorzunehmen ist .“Eineent sprechende Kundmachung zum Ausgleichszulagenrichtsatz erfolgte am 16. Dezember 2016 – also vor über neun Monaten.
Im Büro der für die Mindestsicherung zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) heißt es, dass die Valorisierung diese Woche beschlossen wurde. Demnächst werde die Anpassung in einer Kundmachung veröffentlicht. Die Differenz zur ausbezahlten Beitragshöhe werde rückwirkend ausbezahlt, versicherte ein Sprecher Frauenbergers. Das werde in den nächsten Wochen – jeder Akt werde alle drei Monate geprüft – nach und nach erfolgen.
Die Anpassung betrifft alle Wiener Mindestsicherungsbezieher: Stand August 144.177 Personen.
Der Grund für die Verzögerung sei, dass die Wiener Landesregierung bis vor kurzem über die Reform der Mindestsicherung verhandelt hat – der Entwurf wurde erst im September präsentiert. Man habe abwarten wollen, so ein Sprecher Frauenbergers, ob oder wie sich Richtsätze zur Valorisierung beim Neuentwurf verändern. Die „Mindestsicherung neu“tritt aber soundso erst mit 1. Jänner 2018 in Kraft – und bisher ist keine Veränderung des Anpassungsprozederes vorgesehen.
Bei der Volksanwaltschaft heißt es dazu am Freitag, eine Verzögerung „in dieser Schärfe“sei der Volksanwaltschaft aus anderen Bundesländern nicht bekannt – allerdings besteht in Vorarlberg und Tirol keine Prüfzuständigkeit.
Volksanwaltschaft skeptisch
Mit Skepsis reagiert die Volksanwaltschaft auf die Ankündigung der Stadt, rückwirkend die Differenzbeträge auszuzahlen. Es sei fraglich, ob Personen, die die Mindestsicherung nur in der ersten Jahreshälfte bezogen haben, das Geld auch wirklich noch bekommen. Bei der Stadt versichert man, dass dies geschehen werde. „Das ist rechtlich nicht gesichert“, heißt es im Volksanwaltsbüro.
Wien sieht keine Kürzungen bei der Mindestsicherung vor und betont das auch stets. In anderen Bundesländern, wie Niederösterreich, dem Burgenland und Oberösterreich, kam es für Bezieher teils zu drastischen Einschnitten.