Krages wollte geheimen Prozess führen
Die burgenländische Gesundheitsholding Krages wollte den Prozess wegen der Kündigungen in der Chefetage geheim führen – und blitzte beim Arbeitsgericht ab. Die Politik will damit nichts zu tun haben.
Eisenstadt – In der vergangenen Woche ist die sogenannte KragesGeschichte um ein, wenn schon nicht helles, so doch vielleicht erhellendes Kapitel weiter geschrieben worden. Die burgenländische Krankenanstalten GmbH – die seit April an vielerlei Fronten mit ihrem einstigen Geschäftsführer und seinem Chefjuristen streitet – stand in zwei getrennt geführten Verfahren als beklagte Partei vorm Arbeitsgericht Wiener Neustadt. Geklagt haben eben der frühere Geschäftsführer, René Schnedl, und der einstige Leiter der Rechtsabteilung der Krankenhausholding, Yalcin Duran. Prozessgegenstand ist in beiden Fällen, ob die Entlassung zu Recht erfolgte.
Im Verfahren Schnedl vs. Krages – Schnedl werden multiple Pflichtverletzungen vorgeworfen – hat der Anwalt der beklagten Partei, Alexander Sporn, beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen. Der Antrag wurde abgewiesen. Richterin Daniela Bernart-Kysely erklärte nach kurzer geheimer Beratung, eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung sei durch die Prozessöffentlichkeit eher unwahrscheinlich. Auch eine „Medienkampagne“habe sie nicht erkennen können.
Gefahr der Einseitigkeit
Der Kurier erfuhr aus der geheimen Beratung: „Dem Vernehmen nach soll Sporn durch die Berichterstattung eine Beeinflussung der Gemeinderats- und Nationalratswahl in den Raum gestellt haben. Er selbst sagte, erst nach Anhörung aller Zeugen ergebe sich ein Gesamtbild, davor bestünde die Gefahr der Einseitigkeit“, wie in jedem Straf- oder Zivilprozess.
Da es nur schwer vorstellbar erschien, dass ein erfahrener Jurist wie Alexander Sporn von der Kanzlei Maxl & Sporn einen solch ungewöhnlichen Antrag aus bloß prozesstaktischen Gründen einbringt, versuchte der STANDARD sich bei den politischen Entscheidungsträgern umzuhören, ob dem ungewöhnlichen Anwaltsbegehr vielleicht ein Klientenwunsch zugrunde lag. Immerhin steht die Krages zu 100 Prozent im öffentlichen Eigentum. Aufsichtsratschef ist der jeweilige Sozial- und Ge- sundheitslandesrat, aktuell Norbert Darabos (SPÖ).
Dessen Büro versprach einen Rückruf, beim Versprechen blieb es. In der jüngsten Landtagssitzung antwortete Darabos auf die Anfrage des ÖVP-Abgeordneten Christoph Wolf, wer den Antrag veranlasste: „Ich nicht.“
Der ressortunzuständige Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) also auch nicht – man solle sich ans zuständige Ressort wenden.
Oder gleich an die Krages, die ja der formal unmittelbare Klient des Alexander Sporn ist. Der interimistische Nachfolger von René Schnedl, der langjährige Finanzchef des Hauses, Karl Helm, antwortete aus einer Sitzung prompt per Mail: „Wie mir bekannt ist, wurde Ihre Anfrage seitens unse- res Rechtsvertreters bereits beantwortet.“Tatsächlich kam diese Antwort Freitag, früh am Morgen. In der freundlichen Mail stand dieser eine, klare, unmissverständliche, wuchtige Satz: „Zu Ihrer telefonischen Anfrage: Mit dem Antrag wurde das Ziel verfolgt, dass die Verhandlung weiterhin durch Sachlichkeit geprägt ist. Dieses Ziel wurde erreicht.“