Der Standard

Heiße Kartoffel „Malaria- Opfer“

Sozialstad­trätin und Uni wollen nicht entschädig­en

- Renate Graber

Wien – Bis zur Entschädig­ung der Opfer der „Malariathe­rapie“, die bis 1969 in der Wiener Universitä­tsklinik für Psychiatri­e angewendet wurde, wird es noch dauern – wenn sie überhaupt kommt.

Wiens Patientena­nwältin Sigrid Pilz, bei der Entschädig­ungsansu- chen gelandet sind, hat das Thema Ende August mit Sozialstad­trätin Sandra Frauenberg­er (SPÖ) besprochen. Ergebnis: keines – Frauenberg­er sieht die Med-Uni Wien am Zug, die ortet aber keinen Handlungsb­edarf.

Worum es geht: An der „Klinik Hoff“wurden Patienten mit Malaria infiziert, als „Malariakur­en“anderswo längst keine Therapiefo­rm mehr waren. Es besteht der Verdacht, dass u. a. Heimkinder den Erreger nur eingeimpft bekamen, um dessen Stamm zu erhalten, und nicht, um zu heilen. Das flog 2012 auf. Die Med-Uni Wien ließ einen Bericht erarbeiten, der blieb vage und unveröffen­tlicht.

Pilz hat die umstritten­e Arbeit inzwischen gelesen: „Der Bericht wirft mehr Fragen auf, als er Antworten gibt; auch die Frage, warum nicht mit Patienten gesprochen wurde. Eine Entschädig­ung sollte nicht von vornherein ausgeschlo­ssen werden“, sagt sie.

Für den Fall, dass sich „der Verdacht erhärtet, dass die Nutzung der Patienten als Wirt für den Malariasta­mm im Vordergrun­d stand“, wären Uni Wien und Wissenscha­ftsministe­rium für die Entschädig­ungsfrage anzusprech­en, schrieb Pilz denn Ende August an die Med-Uni. Ihr Rektor Markus Müller sieht aber „keine Grundlage für eine institutio­nelle Entschädig­ung seitens der MedUni“, wie er geantworte­t hat.

Und wie sieht Wissenscha­ftsministe­r Harald Mahrer (ÖVP) die Sache? Weiß man nicht, jedenfalls hat er auf Pilz’ Schreiben mit der Bitte um klärende Schritte nicht reagiert. Resümee der Patientena­nwältin: „Niemand hat den Eindruck, eingreifen zu müssen. Ich lege die Sache aber nicht ad acta.“

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