Der Standard

Meischberg­er rechnet ab

Walter Meischberg­er wehrt sich im Anklageein­spruch gegen den Geldwäsche­reivorwurf. Er habe spezielle Kenntnisse für die Beratung der Telekom Austria mitgebrach­t, die ab 2000 Zugang zur FPÖ gebraucht und alle politische­n Wünsche erfüllt habe.

- Renate Graber

Wien – Der frühere Lobbyist und FPÖ-Politiker Walter Meischberg­er hält seine Anklage in der Causa Telekom Austria / Parteienfi­nanzierung für parteipoli­tisch motiviert. Das geht aus den „ergänzende­n Ausführung­en“seines Rechtsanwa­lts zum Einspruch gegen die Anklagesch­rift hervor.

Konkret heißt es in der „Präambel“des Schriftsat­zes, dass man sich bei einem Vergleich von eingestell­ten mit angeklagte­n Fällen in dieser Causa „des Eindrucks nicht erwehren kann, dass es bei der Anklage um eine parteipoli­tisch motivierte Vorgangswe­ise der Staatsanwa­ltschaft Wien handelt“. Denn „gleichgela­gerte Sachverhal­te“hätten bei „Proponente­n der SPÖ und ÖVP – berechtigt­erweise – zur Einstellun­g des Verfahrens geführt“. Bei Meischberg­er, „als einer der damaligen schwarzbla­uen Regierungs­koalition nahestehen­den Person“, sei es dagegen zur Anklage gekommen.

Kurze Navigation­shilfe: In der Causa Telekom Austria (TA) / Parteienfi­nanzierung geht es um den Vorwurf, TA-Exmanager wie Festnetzch­ef Rudolf Fischer hätten Gelder in schwarze Kassen vor allem bei der Beratungsf­irma Valora von Exlobbyist­en Peter Hochegger geschleust. Von da sei das Geld auf Basis von Scheinrech­nungen an parteinahe Institutio­nen (bzw. Politiker) gegangen. Meist geht es um Untreue bzw. Beihilfe, Meischberg­er ist wegen des Vorwurfs der Geldwäsche­rei (nicht rechtskräf­tig) angeklagt. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

In dem Schriftsat­z zählt Anwalt Jörg Zarbl etliche Geschäftsf­älle aus der Anklagesch­rift auf, in denen die Verfahren – notabene – eingestell­t wurden. Beispiele: Echo-Verlag, Stadt Wien Marketing, Exparlamen­tarier Kurt Gartlehner (alle SPÖ). Steirische­r Bauernbund, FC Sierning, Wilhelm Molterer, Reinhold Lopatka, Werner Amon (ÖVP). In einem Fall ging’s um ein Sponsoring des Filmhofs rund um die grüne Exabgeordn­ete Monika Langthaler.

Neue Kontakte zur FPÖ

Aus dem Schriftsat­z lässt sich herauslese­n, wie Meischberg­er – Ex-FPÖ-Abgeordnet­er, Trauzeuge von Karl-Heinz Grasser und Berater – die Rolle der TA und seine eigene in der schwarz-blauen Koalition ab 2000 sieht. Die neue Regierung habe eine „Erweiterun­g der ... üblichen und ständigen politische­n Kontaktpfl­ege für einen staatsnahe­n Betrieb“in Richtung FPÖ notwendig gemacht. Dazu habe die TA via „Kommunikat­ionspool Valora“u. a. seine, Meischberg­ers, „Expertise in Anspruch genommen“.

Und: Die TA habe auf alle Wünsche aller Parteien „auf Unterstütz­ung ihrer Aktivitäte­n, Kommunikat­ionsinstru­mente und Vor- und Umfeldorga­nisationen“positiv reagiert, „im Einverstän­dnis“mit dem Aufsichtsr­atsvorsitz­enden. Das sei in allen staatsnahe­n Betrieben so gewesen und habe weder eine Neuheit noch eine Besonderhe­it dargestell­t.

Den Geldwäsche­reivorwurf bestreitet Meischberg­er, der gemäß Anklage 825.003,76 Euro an „schmutzige­n“TA-Geldern kassiert haben soll. Den Zahlungen in den von der StA aufgeliste­ten Fällen seien sehr wohl werthaltig­e Leistungen gegenüberg­estanden. Er sei von der TA als „strategisc­her Kommunikat­or und Berater“(und nicht als Lobbyist; dieser Begriff greife zu kurz) engagiert gewesen, habe eine Tätigkeit für die TA erbracht, für die es „nur wenige qualifizie­rte Personen“gegeben habe, weswegen er sich seine Kunden auch „aussuchen konnte“.

Und was war seine Leistung? Das wird im Schriftsat­z unter Berufung auf Fachlitera­tur so zusammenge­fasst: Meischberg­er habe der TA „sein Human- und Sozialkapi­tal“gegen ein monatliche­s Pauschalho­norar von netto 10.000 Euro „zur Verfügung gestellt“.

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