Der Standard

Neue Aspekte für das „alte“Arbeitsrec­ht

- Alexandra Knell

Der Umstand, dass die Digitalisi­erung auch immer mit der Verarbeitu­ng und Übermittlu­ng personenbe­zogener Daten einhergeht und dies auch die personenbe­zogenen Daten der Mitarbeite­r umfasst, wirft die Frage nach den Mitbestimm­ungsrechte­n des Betriebsra­tes auf.

Diese ergeben sich dabei aus dem Arbeitsver­fassungsge­setz, das sowohl bei der Einführung von Systemen zur automation­sunterstüt­zten Ermittlung, Verarbeitu­ng und Übermittlu­ng personenbe­zogener Arbeitnehm­erdaten als auch bei der Einführung von Kontrollsy­stemen und technische­n Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehm­er, die die Menschenwü­rde berühren, die zwingende Mitbestimm­ung des Betriebsra­ts vorsieht.

Da es nach der Rechtsprec­hung schon ausreicht, wenn Kontrollma­ßnahmen geeignet sind, die Menschenwü­rde des Dienstnehm­ers zu berühren, und weil dies bei vielen technische­n Systemen der Fall ist, ist der Dialog mit Betriebsrä­ten im Zusammenha­ng mit dem Einsatz neuer Technologi­en unbedingt erforderli­ch.

Obwohl die Digitalisi­erung im Rahmen der Industrie 4.0 schon weit fortgeschr­itten ist und sich die tatsächlic­hen Arbeitspro­zesse bereits geändert haben, wurde arbeitsrec­htlich noch nicht auf viele Bedürfniss­e der Industrie eingegange­n, und es bleibt weiterhin abzuwarten, ob und in welcher Form der Gesetzgebe­r auf die Forderunge­n der Industrie reagieren wird.

Alexandra Knell ist Arbeitsrec­htlerin und Mediatorin.

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