Neue Aspekte für das „alte“Arbeitsrecht
Der Umstand, dass die Digitalisierung auch immer mit der Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten einhergeht und dies auch die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter umfasst, wirft die Frage nach den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates auf.
Diese ergeben sich dabei aus dem Arbeitsverfassungsgesetz, das sowohl bei der Einführung von Systemen zur automationsunterstützten Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Arbeitnehmerdaten als auch bei der Einführung von Kontrollsystemen und technischen Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer, die die Menschenwürde berühren, die zwingende Mitbestimmung des Betriebsrats vorsieht.
Da es nach der Rechtsprechung schon ausreicht, wenn Kontrollmaßnahmen geeignet sind, die Menschenwürde des Dienstnehmers zu berühren, und weil dies bei vielen technischen Systemen der Fall ist, ist der Dialog mit Betriebsräten im Zusammenhang mit dem Einsatz neuer Technologien unbedingt erforderlich.
Obwohl die Digitalisierung im Rahmen der Industrie 4.0 schon weit fortgeschritten ist und sich die tatsächlichen Arbeitsprozesse bereits geändert haben, wurde arbeitsrechtlich noch nicht auf viele Bedürfnisse der Industrie eingegangen, und es bleibt weiterhin abzuwarten, ob und in welcher Form der Gesetzgeber auf die Forderungen der Industrie reagieren wird.
Alexandra Knell ist Arbeitsrechtlerin und Mediatorin.