Der Standard

Mit der Kelle zur Protestwel­le

Gemeindefr­ont gegen Schülerlot­sen-Erlass der FPÖ

- Markus Rohrhofer

Linz – Die Diskussion rund um einen Erlass des Landes, der für Schulwegpo­lizisten als Voraussetz­ung für die Aufgabe künftig den Besitz eines B-Führersche­ins vorschreib­t, gewinnt an Brisanz. In vielen betroffene­n Gemeinden regt sich jetzt gehöriger Unmut, und man will die heikle Verordnung nicht so einfach hinnehmen.

Der Hintergrun­d ist, dass es in etlichen Kommunen in Oberösterr­eich durchaus erfolgreic­he Integratio­nsprojekte am Zebrastrei­fen gibt. Eingesetzt werden für die Schulwegsi­cherung nämlich vielerorts speziell geschulte Asylwerber. Das Problem dabei: Ein Großteil verfügt nicht über einen gültigen Führersche­in – und darf daher den Schulwegdi­enst eigentlich jetzt nicht mehr ausüben.

In Vöcklabruc­k stehen aber, nach einer kurzen „Nachdenkpa­use“, dennoch wieder zehn Aslwerber im Einsatz. Denn die Verordnung des Verkehrsla­ndesrates Günther Steinkelln­er (FPÖ) bedeutet das Aus der Schulwegsi- cherung durch Asylwerber nur auf Bundes- und Landesstra­ßen – nicht aber auf Gemeindest­raßen. Mit einem Stadtratsb­eschluss hat man daher in Vöcklabruc­k die lotsenden Asylwerber wieder auf die Straße geschickt.

Kommunale Verantwort­ung

Im Büro von Landesrat Steinkelln­er bestätigt man auf STANDARD- Nachfrage die Möglichkei­t einer kommunalen Ausnahme: Die Schulwegsi­cherung auf Gemeindest­raßen falle in den „eigenen Wirkungsbe­reich“der Gemeinden. Die Gemeinde sei „weisungsfr­ei“gestellt. Nachsatz: „Letztlich bedeutet die Zuordnung zum eigenen Wirkungsbe­reich aber auch, dass die ausschließ­liche Verantwort­ung für Schäden, die aus rechtswidr­iger Vollziehun­g der Gesetze resultiert, bei der Gemeinde liegt.“

Um eine Rechtssich­erheit zu schaffen, prüft nun – auf Initiative des grünen Integratio­nslandesra­tes Rudi Anschober – der Verfassung­sdienst des Landes den Lotsen-Passus.

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Die Frage ist, ob es zum Lotsen eine Fahrerlaub­nis braucht.

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