Der Standard

Keine Schnellrep­aratur

- Eric Frey

Jahrelang, ja sogar jahrzehnte­lang haben Finanzbera­ter und Versicheru­ngsagenten Kunden mit Versprechu­ngen gekeilt, die oft nicht eingehalte­n wurden – oder sie über wichtige Punkte der seitenlang­en Verträge im Dunkeln gelassen. Die Folgen wurden in der Finanzkris­e sichtbar: Tausende Menschen hatten ihr Geld mit mehr Risiko veranlagt, als sie es eigentlich gewollt hätten. Und auch bei Lebensvers­icherungen wurden unzählige Verträge unterschri­eben, die bei besserer Informatio­nslage zurückgewi­esen worden wären.

Eine an sich korrekte Judikatur der Höchstgeri­chte gibt Konsumente­n die Chance, bei „mangelhaft­er Belehrung“solche Verträge rückgängig zu machen. Allerdings kann auch dieses Recht zu weit gehen – wenn etwa schon längst ausbezahlt­e Versicheru­ngspolizze­n neu aufgerollt werden können, nachdem sich Kunden haben ausrechnen lassen, dass sie dadurch besser aussteigen. Eine solche Prozessflu­t würde die Gerichte überforder­n und vor allem dem Anwaltssta­nd nutzen.

Dass die Regierung hier eine Reparatur angeht, ist nachvollzi­ehbar. Dass dies auf die Schnelle vor der Wahl geschehen soll und die Versicheru­ngen zulasten ihrer Kunden eindeutig bevorzugt, ist hingegen fragwürdig. Ein solcher Eingriff in Verbrauche­rrechte gehört diskutiert und auf EU-Recht-Konformitä­t abgeklopft. Ein Husch-PfuschGese­tz würde wohl erst wieder vor Gerichten landen.

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