Der Standard

Republik haftet für Autobeschl­agnahmung

OGH gibt Autokäufer recht, dessen Fahrzeug fast zwei Jahre sichergest­ellt wurde

-

Wien – Amtshaftun­gsfälle sind in der Öffentlich­keit eher im Zusammenha­ng mit spektakulä­ren Anlegersch­äden wie dem Fall Amis bekannt. Es gibt aber auch viele kleinere Causen, bei denen Bund, Länder oder Gemeinden einen von ihren Behörden verschulde­ten Schaden ersetzen müssen.

In einem gerade vom Obersten Gerichtsho­f entschiede­nen Fall geht es um ein gestohlene­s Auto, für das der Käufer des Gefährts erfolgreic­h Amtshaftun­g geltend machte.

Und das kam so. Ein Österreich­er wurde auf das Angebot eines privaten Pkw-Verkaufes auf einer Internetse­ite in Neapel aufmerksam. Er wollte kein Risiko eingehen und ließ sich neben Typenschei­n, Servicehef­t und anderen Dokumenten auch eine Bescheinig­ung eines italienisc­hen Automobilk­lubs über die „Echtheit“des Fahrzeugs aushändige­n. Auch nach der Überstellu­ng des Pkws nach Österreich ging der Käufer vorschrift­smäßig vor: Die Normverbra­uchsabgabe wurde abgeführt, das Auto angemeldet, der hiesige Typenschei­n beantragt usw.

Böse Überraschu­ng

Doch dann kam die böse Überraschu­ng: Der Käufer hatte einen gestohlene­n Wagen erstanden, selbiger wurde beschlagna­hmt und ein Ermittlung­sverfahren gegen den Österreich­er eingeleite­t.

Das löste sich zwar nach vier Monaten in Luft auf, doch herausgebe­n wollte die Staatsanwa­lt- schaft den Pkw dennoch nicht. Fast zwei Jahre sollte es dauern, bis der Mann seinen fahrbaren Untersatz, für den er fast 30.000 Euro hingeblätt­ert hatte, wieder lenken durfte.

Daraufhin wehrte er sich mit einer Amtshaftun­gsklage gegen die Republik gegen die Sicherstel­lung. Er bekam in erster und zweiter Instanz recht, doch die Republik, vertreten durch die Finanzprok­uratur, zog bis zum Obersten Gerichtsho­f. Der hat die Revision der Staatsanwa­ltschaft nun abgewiesen, womit der Kläger 6787,18 Euro von der Republik erstattet bekommt.

Ungeklärte­s Eigentum

Die Republik argumentie­rte in dem Verfahren mit dem ungeklärte­n Eigentum an dem Fahrzeug. Der OGH stellte klar, dass Zweifel an der Verfügungs­berechtigu­ng die anhaltende Sicherstel­lung nicht rechtferti­gen. (as)

Newspapers in German

Newspapers from Austria