Der Standard

Oberster Gerichtsho­f bestätigt Freispruch für Ex- ÖBB- Güterchef

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Wien – Der Freispruch in der Causa Máv-Cargo ist nun amtlich: Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) hat das Urteil des Landesgeri­chts St. Pölten gegen den früheren Vorstandsd­irektor von ÖBB-Güterverke­hr und ÖBB-Holding, Gustav Poschalko, bestätigt. Das Höchstgeri­cht wies die Nichtigkei­tsbeschwer­de der Zentralen Staatsanwa­ltschaft für Wirtschaft­s- und Korruption­ssachen ab und beendete damit das letzte Kapitel der vor bald zehn Jahren aufgepoppt­en Causa.

Das Erstgerich­t hatte am 1. Juli 2016 wohl einen wissentlic­hen Befugnismi­ssbrauch attestiert, weil Poschalko im Juli 2007 die ungarische Agentur Geuronet gegen ein Honorar von 6,6 Millionen Euro engagierte. Der Schöffense­nat unter Richterin Doris Zwettler-Scheruga sah darin keine Untreue oder Vermögenss­chädigung der ÖBB-Güterbahn RCA, weil der damalige Rail-Cargo-Chef die Agentur „für ein Obsiegen des RCA-Konsortium­s im Privatisie­rungsverfa­hren der MávCargo für notwendig erachtete“, wie es in dem OGH-Spruch heißt.

Zur Erinnerung: Der Kauf der ungarische­n Güterbahn Máv-Cargo um 400 Millionen Euro war für die ÖBB deutlich teurer und sorgte auch für politische Nebengeräu­sche. Da die RCA zur Begleitung des Verkaufspr­ozesses bereits eine andere Lobbyingag­entur engagiert hatte, gab es stets Verdacht auf Schmiergel­dzahlungen, der jedoch nicht erhärtet wurde. (ung)

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Foto: APA Gustav Poschalko: Justiz sieht keine Untreue.

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