Der Standard

OGH ist bei Urteilen nach Madoff-Betrug uneinig

Anleger kauften über die Bank Austria die Fonds des Anlagebetr­ügers Bernie Madoff. Einer erhält das Geld zurück, der andere nicht. Die österreich­ische Justiz ist immer noch mit den Ausläufern des Falles beschäftig­t und zeigt sich unentschlo­ssen.

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Wien – Drei Millionen geschädigt­e Anleger, die um insgesamt 50 Milliarden Euro geprellt worden waren – vor rund neun Jahren flog das Schneeball­system von US-Anlagebetr­üger Bernard „Bernie“Madoff auf, er wurde zu einer 150-jährigen Gefängniss­trafe verurteilt. Geschädigt­e versuchen seither, ihr investiert­es Geld zurückzube­kommen. Kurioserwe­ise haben heimische Gerichte unterschie­dliche Auffassung­en von identische­n Fällen. So musste die Bank Austria, die Madoff-Fondsantei­le verkauft hatte, dem Anleger Robert Wehinger seinen Schaden ersetzen. Anders erging es seiner Mutter. Obwohl die beiden am selben Tag mit demselben Finanzbera­ter dieselben Anteile der Primeo-Select-Fonds gekauft hatten, bekommt die Mutter ihre 100.000 Euro nicht zurück.

Madoff hatte die Kursentwic­klung gefälscht, indem er das Geld verwahrte, verwaltete und zusätzlich als Broker agierte. Die Bank Austria habe die Anleger nicht ausreichen­d über dieses Risiko aufgeklärt: So argumentie­rte das Oberlandes­gericht als Berufungsg­ericht die Entscheidu­ng zugunsten von Wehinger. Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) bestätigte das. Ein anderer Senat des OGH entschied gegen seine Mutter, die deshalb leer ausgeht. Beide Fälle sind rechtskräf­tig und nicht mehr anfechtbar. „Es handelte es sich um typische Einzelfall­entscheidu­ngen, der OGH hatte nur zu klären, ob die Entscheidu­ngen der Berufungsg­erichte vertretbar sind oder nicht“, sagt OGH-Sprecher Christoph Bremm. Vergangene Woche hat das Verfahren von Wehingers Schwester begonnen, in erster Instanz und ebenfalls dieselben Fonds betreffend. (and)

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