OGH ist bei Urteilen nach Madoff-Betrug uneinig
Anleger kauften über die Bank Austria die Fonds des Anlagebetrügers Bernie Madoff. Einer erhält das Geld zurück, der andere nicht. Die österreichische Justiz ist immer noch mit den Ausläufern des Falles beschäftigt und zeigt sich unentschlossen.
Wien – Drei Millionen geschädigte Anleger, die um insgesamt 50 Milliarden Euro geprellt worden waren – vor rund neun Jahren flog das Schneeballsystem von US-Anlagebetrüger Bernard „Bernie“Madoff auf, er wurde zu einer 150-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Geschädigte versuchen seither, ihr investiertes Geld zurückzubekommen. Kurioserweise haben heimische Gerichte unterschiedliche Auffassungen von identischen Fällen. So musste die Bank Austria, die Madoff-Fondsanteile verkauft hatte, dem Anleger Robert Wehinger seinen Schaden ersetzen. Anders erging es seiner Mutter. Obwohl die beiden am selben Tag mit demselben Finanzberater dieselben Anteile der Primeo-Select-Fonds gekauft hatten, bekommt die Mutter ihre 100.000 Euro nicht zurück.
Madoff hatte die Kursentwicklung gefälscht, indem er das Geld verwahrte, verwaltete und zusätzlich als Broker agierte. Die Bank Austria habe die Anleger nicht ausreichend über dieses Risiko aufgeklärt: So argumentierte das Oberlandesgericht als Berufungsgericht die Entscheidung zugunsten von Wehinger. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte das. Ein anderer Senat des OGH entschied gegen seine Mutter, die deshalb leer ausgeht. Beide Fälle sind rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar. „Es handelte es sich um typische Einzelfallentscheidungen, der OGH hatte nur zu klären, ob die Entscheidungen der Berufungsgerichte vertretbar sind oder nicht“, sagt OGH-Sprecher Christoph Bremm. Vergangene Woche hat das Verfahren von Wehingers Schwester begonnen, in erster Instanz und ebenfalls dieselben Fonds betreffend. (and)