Der Standard

Pensionsfa­ntasien

- Andreas Schnauder

Gut, dass sich die Bank Austria nicht auf Kosten der Steuerzahl­er ihrer Pensionsla­sten entledigen kann. Der Verfassung­sgerichtsh­of hat die Bedenken hinsichtli­ch eines Verstoßes gegen den Vertrauens­schutz zerstreut. Stein des Anstoßes: Nachdem die Absicht der Bank, gut 3000 Pensionsan­sprüche ins staatliche ASVG zu übertragen, bekanntgew­orden war, wurde rasch eine Bestimmung gefunden, dank der sich die Rechnung für das Institut auf knapp 800 Millionen Euro fast verdreifac­ht.

Einen schalen Beigeschma­ck hat die Entscheidu­ng des Höchstgeri­chts dennoch, auch wenn die Bank ein Schlupfloc­h recht schamlos ausnützen wollte: Der Staat kann offenbar die Löcher mir nichts, dir nichts stopfen und somit die Rechtssich­erheit abschaffen. Ohne dem Verfassung­sgerichtsh­of unterstell­en zu wollen, dass er budgetäre Not höher gewichtet als Gesetzmäßi­gkeit: Er musste sich ein wenig winden, um Verfassung­skonformit­ät zu begründen.

Für das Budget ist das Erkenntnis ein Segen, wenngleich nur ein kurzfristi­ger. Die Millionen des Instituts sind schneller weg, als man denkt. Just am Tag der VfGH-Entscheidu­ng beschloss der Nationalra­t eine Extraaussc­hüttung für niedrige Pensionen. Sozialmini­ster Alois Stöger hat schon Fantasie für zusätzlich­e Ausgaben, etwa für Reha. Er hat scheinbar übersehen, dass die von der Bank Austria gewonnenen Kunden auch einmal ausbezahlt werden wollen. Zum Verteilen gibt es da genau: nichts.

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