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Erstwähler? Alles, was du wissen musst

Darf ich in der Wahlkabine ein Selfie machen? Was erwartet mich im Wahllokal? Und wie sieht eigentlich der Stimmzette­l aus? Mit der kleinen Anleitung des bist du bestens für den Wahlsonnta­g gerüstet.

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Du bist nicht allein! Rund 304.000 junge Leute dürfen am Sonntag das erste Mal bei einer Nationalra­tswahl mitbestimm­en. Entscheide­nd ist, dass du spätestens am Sonntag deinen 16. Geburtstag feierst. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung des soll dir helfen, wenn du wissen willst, was dich beim ersten Mal erwartet.

Um herauszufi­nden, wo du deine Stimme abgeben kannst, genügt ein Blick auf die „amtliche Wahlinform­ation“. Auf diesem Zettel, den dir die Post in den vergangene­n Wochen ins Haus gebracht hat, steht neben der Adresse deines Wahllokals auch, von wann bis wann es geöffnet ist. Wer lieber online nachsieht, kann das auf der Website des Innenminis­teriums tun. Leider muss man dort wissen, welchem Wahlspreng­el man zugeordnet ist. Ähnlich ist es auf vielen Gemeindewe­bsites. In Wien oder Graz kannst du zielgenau suchen: Einfach Adresse eingeben und fertig.

Keine Panik, falls du den Wahlzettel nicht mehr findest – wählen kannst du auch ohne! Es geht nur flotter mit dem Zettel, weil dich die Wahlkommis­sion dann schneller im Wählerverz­eichnis findet. Was du dabei haben musst: einen Ausweis! Das kann zum Beispiel dein Pass, Führersche­in oder Personalau­sweis sein.

In dem Raum mit der Wahlkabine sitzen gleich eine ganze Reihe von Leuten: die Wahlkommis­sion. Bereite deinen Ausweis (und deinen Wahlzettel, wenn du ihn mitgebrach­t hast) vor. Jetzt werden dein Name und deine Adresse laut verlesen und auf einer Liste abgehakt. Danach bekommst du das blaugraue Kuvert mit dem Stimmzette­l in die Hand gedrückt und wirst hinter die Wand gebeten. Es wird ernst!

Von links nach rechts siehst du die Parteien aufgeliste­t, zehn davon kandidiere­n österreich­weit. Falls du dich wunderst, warum die fünfte Spalte leer ist: Hier hätte das Team Stronach stehen sollen, doch das tritt nicht mehr an. Die Kreise unter den Parteiname­n sind das Wichtige: Hier musst du eindeutig anzeichnen, für wen du stimmst. Alles, was darunter steht, kannst, musst du aber nicht ausfüllen. Hier geht es um die Vorzugssti­mmen, die du dann vergibst, wenn du eine bestimmte Person im Nationalra­t sehen möchtest. Dein Favorit muss von „deiner“Partei sein – sonst zählt nur die Partei. hast, ist das nicht schlimm. Erkläre dem Wahlleiter, was passiert ist, und bitte ihn um einen neuen Stimmzette­l. Er wird dich auffordern, den falsch ausgefüllt­en zu zerreißen und die Papierschn­ipsel mitzunehme­n – Wahlgeheim­nis!

Das Gesetz gibt dir alle Zeit der Welt, es gibt nämlich keine Regelung dazu. Wenn der Wahlleiter aber das Gefühl hat, dass du absichtlic­h trödelst, wird er dich bitten, aus der Wahlkabine zu kommen.

Das ist natürlich ein cooles Motiv – und ist auch nicht verboten. Also: Cheese! Was andere wählen, muss aber geheim bleiben.

Grundsätzl­ich darfst du rangehen. Über das Telefonier­en im Wahllokal steht nämlich nichts im Gesetz. Es kann aber sein, dass dich der Wahlleiter auffordert aufzulegen. Politisier­en solltest du im Wahllokal jedenfalls nicht. Damit könntest du noch unentschlo­ssene Wähler beeinfluss­en.

Einen Dresscode gibt es für Sonntag nicht. Wenn du gerne kritzelst, dann bitte nur auf dem Stimmzette­l und nur so, dass deine Wahlentsch­eidung noch klar erkennbar bleibt. Auf dem Wahlkuvert darfst du dich keinesfall­s verwirklic­hen! Wenn du fertig bist, kannst du dein Kuvert gerne selbst in die Urne werfen. Gratuliere, jetzt hast du es geschafft!

 ??  ?? Muss ich den Wahlzettel ins Wahllokal mitnehmen? Was erwartet mich, wenn ich im Wahllokal eintreffe? Wie sieht der Stimmzette­l eigentlich aus?
Muss ich den Wahlzettel ins Wahllokal mitnehmen? Was erwartet mich, wenn ich im Wahllokal eintreffe? Wie sieht der Stimmzette­l eigentlich aus?
 ??  ?? Für immer jung? Die drei Youngsters vor dem Parlament durften bereits bei der Nationalra­tswahl 2013 zum ersten Mal wählen.
Für immer jung? Die drei Youngsters vor dem Parlament durften bereits bei der Nationalra­tswahl 2013 zum ersten Mal wählen.

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