LESERSTIMMEN
Aufhellende Darstellung
Betrifft: „Schwuppdiwupp 114.048,00 Euro an Schmid“, Gastkommentar von Eva Blimlinger
der Standard, 12. 10. 2017 Der Satireversuch der grünen Historikerin Eva Blimlinger gegen den sozialdemokratischen Politiker Gerhard Schmid, illustriert mit einem Meuchelfoto („Die im Dunkeln sieht man nicht ...“), bedarf einer Aufhellung.
Auf Gerhard Schmids Betreiben wurde zum Beispiel am 11. März 2013 auf dem Areal der Gruppe 40 auf dem Wiener Zentralfriedhof beim Massengrab der Hingerichteten eine Gedenkstätte errichtet. Auch auf seine Initiative wurde im April 2015 zur Erinnerung an die Opfer der NS-Justiz beim Wiener Straflandesgericht ein Mahnmal errichtet. Die KZ-Überlebende Professorin Käthe Sasso ist Gerhard Schmid für sein ehrenamtliches (!) Engagement sehr, sehr dankbar.
Um Gerhard Schmids weiteren Einsatz für KZ-Opfer und KZ-Überlebende und vor allem für die Gedenkarbeit entsprechend zu würdigen, brauchte ich mehr als die Frau Blimlinger geschenkten fünftausend Zeichen.
Übrigens wurde die Grüne Eva Blimlinger bei Gedenkveranstaltungen noch nie gesehen. Peter Weidner
Linz
Verwunderliche Ansicht
Betrifft: „Wählen Sie das, was Sie vor sich verantworten können“, Kolumne von Hans Rauscher, und „Gesetz der letzten Minute“, Einserkastl von Hans Rauscher
der Standard, 14./15. 10. 2017 Zunächst mein großes Kompliment für Ihren Appell zur aktiven Wahlteilnahme, in dem Sie besonders auch auf die Verantwortung des demokratiebewussten Stimmbürgers verweisen. Sie haben in diesem nachdrücklichen Aufruf die wochenlangen (meist lähmenden und wenig hilfreichen) Fernsehdiskussionen in großartiger Weise auf die entscheidenden Aspekte zusammengeführt und so- gar das Gewissen – eine in der Parteipolitik irgendwie verlorengegangene Kategorie – ins Spiel gebracht. Das hat mir ausgezeichnet gefallen.
Weniger hat mir allerdings Ihr heutiges Einserkastl gefallen, in dem Sie von den schnell noch vor der Wahl durchgedrückten Gesetzen ausgerechnet das „Verbot von Bankomatgebühren“aufgreifen.
Da hat denn doch eine ziemlich verwunderliche Ansicht mitgeschwungen. Es ist doch eigentlich klar, dass Schuldner die Kosten zur Begleichung ihrer Schuld nicht auf die Gläubiger übertragen dürfen. Geldschulden sind Bringschulden. Ein (mit positiver Forderung auf Geld bestücktes) Girokonto heißt nicht von ungefähr „Sichtkonto“. Die Bank, die in diesem Fall ja Schuldner ist, hat sich verpflichtet, bei „Ansichtigwerden“des Kontoinhabers dessen Forderung auf Geld zu erfüllen.
Dass sich die Banken durch Filialschließungen und verkürzte Öffnungszeiten dem Ansichtigwerden ihrer Gläubiger zunehmend entzogen und den Prozess aus Kostengründen automatisiert haben, stellt keine Berechtigung dar, diese Automatisierungskosten auf die Gläubiger abzuwälzen.
Der Weg zum Bankomaten verdient daher die gleiche Behandlung wie der Weg zum Bankschalter einer Filiale. Die Bankomaten sind als kollektive Augen des Bankensystems zu verstehen. Sie werden des Gläubigers ansichtig, sobald er davorsteht und seine berechtigte Forderung auf Geld geltend macht und erfüllt haben möchte. Dass sich Banken diese Kosten freilich über andere Gebühren holen, steht auf einem anderen Blatt. Günther Hoppenberger
Linz
Reinigende Darstellung
Betrifft: „Die Zu-kurz-Gekommenen“von Marlene Streeruwitz
der Standard, 14./15. 10. 2017 Danke für die reinigende Darstellung! „Difficile est satiram non scribere.“Hans Tönies
Wien