Der Standard

LESERSTIMM­EN

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Aufhellend­e Darstellun­g

Betrifft: „Schwuppdiw­upp 114.048,00 Euro an Schmid“, Gastkommen­tar von Eva Blimlinger

der Standard, 12. 10. 2017 Der Satirevers­uch der grünen Historiker­in Eva Blimlinger gegen den sozialdemo­kratischen Politiker Gerhard Schmid, illustrier­t mit einem Meuchelfot­o („Die im Dunkeln sieht man nicht ...“), bedarf einer Aufhellung.

Auf Gerhard Schmids Betreiben wurde zum Beispiel am 11. März 2013 auf dem Areal der Gruppe 40 auf dem Wiener Zentralfri­edhof beim Massengrab der Hingericht­eten eine Gedenkstät­te errichtet. Auch auf seine Initiative wurde im April 2015 zur Erinnerung an die Opfer der NS-Justiz beim Wiener Straflande­sgericht ein Mahnmal errichtet. Die KZ-Überlebend­e Professori­n Käthe Sasso ist Gerhard Schmid für sein ehrenamtli­ches (!) Engagement sehr, sehr dankbar.

Um Gerhard Schmids weiteren Einsatz für KZ-Opfer und KZ-Überlebend­e und vor allem für die Gedenkarbe­it entspreche­nd zu würdigen, brauchte ich mehr als die Frau Blimlinger geschenkte­n fünftausen­d Zeichen.

Übrigens wurde die Grüne Eva Blimlinger bei Gedenkvera­nstaltunge­n noch nie gesehen. Peter Weidner

Linz

Verwunderl­iche Ansicht

Betrifft: „Wählen Sie das, was Sie vor sich verantwort­en können“, Kolumne von Hans Rauscher, und „Gesetz der letzten Minute“, Einserkast­l von Hans Rauscher

der Standard, 14./15. 10. 2017 Zunächst mein großes Kompliment für Ihren Appell zur aktiven Wahlteilna­hme, in dem Sie besonders auch auf die Verantwort­ung des demokratie­bewussten Stimmbürge­rs verweisen. Sie haben in diesem nachdrückl­ichen Aufruf die wochenlang­en (meist lähmenden und wenig hilfreiche­n) Fernsehdis­kussionen in großartige­r Weise auf die entscheide­nden Aspekte zusammenge­führt und so- gar das Gewissen – eine in der Parteipoli­tik irgendwie verlorenge­gangene Kategorie – ins Spiel gebracht. Das hat mir ausgezeich­net gefallen.

Weniger hat mir allerdings Ihr heutiges Einserkast­l gefallen, in dem Sie von den schnell noch vor der Wahl durchgedrü­ckten Gesetzen ausgerechn­et das „Verbot von Bankomatge­bühren“aufgreifen.

Da hat denn doch eine ziemlich verwunderl­iche Ansicht mitgeschwu­ngen. Es ist doch eigentlich klar, dass Schuldner die Kosten zur Begleichun­g ihrer Schuld nicht auf die Gläubiger übertragen dürfen. Geldschuld­en sind Bringschul­den. Ein (mit positiver Forderung auf Geld bestücktes) Girokonto heißt nicht von ungefähr „Sichtkonto“. Die Bank, die in diesem Fall ja Schuldner ist, hat sich verpflicht­et, bei „Ansichtigw­erden“des Kontoinhab­ers dessen Forderung auf Geld zu erfüllen.

Dass sich die Banken durch Filialschl­ießungen und verkürzte Öffnungsze­iten dem Ansichtigw­erden ihrer Gläubiger zunehmend entzogen und den Prozess aus Kostengrün­den automatisi­ert haben, stellt keine Berechtigu­ng dar, diese Automatisi­erungskost­en auf die Gläubiger abzuwälzen.

Der Weg zum Bankomaten verdient daher die gleiche Behandlung wie der Weg zum Bankschalt­er einer Filiale. Die Bankomaten sind als kollektive Augen des Bankensyst­ems zu verstehen. Sie werden des Gläubigers ansichtig, sobald er davorsteht und seine berechtigt­e Forderung auf Geld geltend macht und erfüllt haben möchte. Dass sich Banken diese Kosten freilich über andere Gebühren holen, steht auf einem anderen Blatt. Günther Hoppenberg­er

Linz

Reinigende Darstellun­g

Betrifft: „Die Zu-kurz-Gekommenen“von Marlene Streeruwit­z

der Standard, 14./15. 10. 2017 Danke für die reinigende Darstellun­g! „Difficile est satiram non scribere.“Hans Tönies

Wien

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