Der Familienvater und die mysteriöse Chatpartnerin
Ein 37-Jähriger soll eine Frau erpresst haben; er drohte, ihrer Familie vom Kontakt mit ihm zu berichten
Wien – Böse Zungen behaupten, dass die Aussicht auf sexuellen Kontakt die kognitiven Fähigkeiten von Männern etwas beeinträchtigt. Osman Y. könnte dafür ein Paradebeispiel sein – so seine Geschichte, die er Richter Marc Farkas erzählt, auch stimmt.
Laut Anklage soll der 37-jährige Unbescholtene eine 51 Jahre alte Frau erpresst haben. Es sei ein Missverständnis, beteuert Y., in Wahrheit sei er das Opfer. Grundsätzlich kann der Arbeiter über sein Geschlechtsleben offenbar nicht klagen – er ist verheiratet und hat fünf minderjährige Kinder. Die Beziehung dürfte aber nicht erfüllend gewesen sein – im Mai begann er mit einer gewissen „Aishe“zu chatten, die er via Internet kennengelernt hat.
„Sie hat sich sehr islamisch gegeben und versucht herauszufinden, was ich gerne habe“, lässt er übersetzen. „Was haben Sie so geschrieben, über eine Woche?“, interessiert den Richter. „Sie hat mich sehr in sie verliebt gemacht.“– „Und wie oft haben Sie sie gesehen?“– „Weil sie mich auf islamische Tradition kennengelernt hat, hat sie mir gesagt, wir werden uns erst etwas später persönlich treffen.“Schließlich wird aber doch herausgearbeitet, dass es bei der schriftlichen Kommunikation auch um Sex gegangen sei.
Seiner Darstellung nach kam es dann viel früher als gedacht zu einem analogen Kontakt. „Sie hat gesagt, dass sie in die Türkei zu einem Begräbnis muss und kurzfristig tausend Euro braucht.“Y.s Reaktion: Er traf sich gegen Mitternacht mit der Frau in einem Park bei der U-Bahnstation Michelbeuern und gab ihr das Geld.
Am nächsten Morgen scheint sein Kreislauf das Blut wieder Richtung Gehirn geleitet zu haben, denn ihm kamen Zweifel, behauptet der Angeklagte. Er rief die Nummer an, die ihm „Aishe“in der Nacht zuvor gegeben hatte. Es meldete sich Elmas B., bei der es sich nicht um „Aishe“gehandelt hat. Y. sagt, er habe das zunächst nicht geglaubt, sowohl mit ihr als ihrer Schwester kommuniziert, schließlich aber den Irrtum erkannt und sich auch entschuldigt.
Dennoch zeigte B. ihn an. Und behauptete bei der Polizei, der Angeklagte, den sie nie zuvor gesehen hatte, habe sie angeschrieben und 1000 Euro gefordert, andernfalls würde er ihrem Mann und ihren Kindern verraten, dass sie mit fremden Männern Kontakt habe. Auch von Todesdrohungen war die Rede.
Vor Richter Farkas verwickelt sich die Unternehmerin in Widersprüche. Auch auf eine berechtigte Frage des Staatsanwaltes hat sie keine Antwort. „Aber was hätte der Angeklagte denn Ihrer Familie sagen sollen, wenn Sie mit ihm noch nie zuvor Kontakt hatten?“– „Das weiß ich nicht“, wird übersetzt. Sie habe auch die angeblichen Drohungen gelöscht. „Warum? Das wäre doch ein wichtiger Beweis?“, wundert sich Farkas. „Weil ich nicht wollte, dass meine Familie davon erfährt.“Verteidigerin Christine Wolf vermutet: „Ich glaube, es geht bei Frau B. eher um familiäre Dinge und eine Erklärung, warum ein fremder Mann sie kontaktiert.“
Farkas stellt klar, dass die „Aishe“-Geschichte eigenartig sei, sich aber nicht entkräften lasse, verweist auf die Widersprüche und fällt einen nicht rechtskräftigen Freispruch.