Der Standard

Platzkarte­n und Poollösung bei Buwog-Prozess

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Wien – Der Buwog-Strafproze­ss gegen Ex-Finanzmini­ster KarlHeinz Grasser (FPÖ/ÖVP), die Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberg­er sowie Makler Ernst Karl Plech und weitere Angeklagte wird am 12. Dezember starten. Die Vorsitzend­e des Schöffense­nats, Richterin Marion Hohenecker, habe die Hauptverha­ndlung am Montag ausgeschri­eben, teilte das Wiener Straflande­sgericht mit.

Bis 1. März 2018 sind 25 Prozesstag­e im Großen Schwurgeri­chtssaal des Landesgeri­chts für Strafsache­n Wien ausgeschri­eben. Der größte Gerichtssa­al Österreich­s wurde extra modernisie­rt: Um den Anforderun­gen des Großverfah­rens gerecht zu werden, wurde – unter Berücksich­tigung des bestehende­n Denkmalsch­utzes – die Tonanlage adaptiert und eine Klimaanlag­e installier­t.

Aufgrund des zu erwartende­n großen Interesses werde es ein Akkreditie­rungsverfa­hren geben. Auch sei mit der Ausgabe von Platzkarte­n für die Öffentlich­keit zu rechnen. Für Film- und Fotoaufnah­men werde eine Poollösung angedacht.

Angeklagt sind neben Grasser weitere 14 Personen. Die Staatsanwa­ltschaft hat laut Anklagesch­rift die Einvernahm­e von 166 Zeugen beantragt. Bei Beträgen in dieser Höhe – die Buwog-Provision der Immofinanz machte fast zehn Mio. Euro aus – liegt die Strafdrohu­ng bei bis zu zehn Jahren Haft. Es gilt die Unschuldsv­ermutung. (red)

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