PVA droht teures Verfahren
Pensionsanstalt mit Ex-Managerin vor Arbeitsgericht
Wien – Bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) steht im November ein heikler arbeitsrechtlicher Prozess auf der Tagesordnung. Die frühere Vizegeneraldirektorin wurde im April 2015 fristlos entlassen, weil gegen sie Korruptionsvorwürfe erhoben worden waren. Sie wurde beschuldigt, ihrem Lebensgefährten und einer befreundeten Gesundheitsmanagerin Aufträge zugeschanzt zu haben. Ein entsprechendes Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien, das nach Anzeigen des So- zialministeriums eingeleitet wurde, wird nun aber nach Informationen des STANDARD eingestellt.
Für die PVA fällt dadurch ein zentrales Argument für die Entlassung weg. Sollte die Ex-Mitarbeiterin beim Arbeitsgericht gewinnen, müsste ihr die PVA wieder einen Job anbieten oder sich mit ihr einvernehmlich auf die Auszahlung aller offenen Ansprüche einigen. Dem Vernehmen nach stehen Forderungen im Bereich von einer bis 1,5 Millionen Euro im Raum. (red)
Wien – Eine mutmaßliche Korruptionsaffäre, die vor mehr als zwei Jahren publik wurde, beschäftigt die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) noch heute. Gegen die damalige stellvertretende Generaldirektorin wurden nach Anzeigen des Sozialministeriums (es ist Aufsichtsbehörde) Ermittlungen wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und Untreue eingeleitet.
Ihr wurde vorgeworfen, ihrem Lebensgefährten Aufträge sowie einer Freundin den Betrieb eines Rehab-Zentrums in St. Pölten zugeschanzt zu haben. Die Errichtung des Zentrums soll wiederum von einem Unternehmen des Lebensgefährten durchgeführt worden sein (er schied erst nach der Anzeige aus der Geschäftsführung aus). Auch gegen den damaligen PVA-Obmann Manfred Felix wurde ermittelt, weil er zwei Aufträge an den Lebensgefährten der Managerin mitunterzeichnet hatte. Nicht zuletzt wegen dieses Verfahrens legte Felix im Vorjahr seine PVA-Funktion zurück (er ist nun Vizeobmann der Wiener Gebietskrankenkasse).
Vor Einstellung
Die PVA-Managerin hatte die Vorwürfe stets bestritten, von einer internen Schlammschlacht gesprochen und betont, bei der Auftragsvergabe noch nicht mit dem späteren Lebensgefährten liiert gewesen zu sein. Strafrechtlich dürfte sie nun recht bekommen. Wie der STANDARD erfahren hat, wurden die Beschuldigten mündlich bereits von der Staatsanwaltschaft über die Einstellung der Verfahren informiert. Die schriftliche Ausfertigung dürfte demnächst folgen. Man sei gerade bei der Enderledigung, sagt eine Sprecherin.
Für die PVA bedeutet das jedenfalls keinen Rückwind für ein Verfahren an anderer Front. Wegen der Vorwürfe wurde die Managerin im April 2015 nämlich fristlos entlassen. Dadurch fiel sie nicht nur um ihre Gage und die Abfertigung um, sondern auch um ihre Betriebspensionsansprüche. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung hätte sich die PVA nicht schwergetan, die Notwendigkeit der Entlassung zu argumentieren. Nun wird das schon schwieriger.
Streit um Ansprüche
Im November wird das Verfahren beim Arbeitsgericht fortgesetzt. Die Ex-Managerin hat auf Feststellung eines aufrechten Dienstverhältnisses geklagt. De facto geht es bei solchen Verfahren aber nicht darum, den alten Job wieder zu bekommen, sondern um die Abgeltung aller Ansprüche. Kolportiert werden Summen von einer bis 1,5 Millionen Euro. Dass man einem Vergleich in derartiger Höhe zustimmen könnte, wird in PVA-Kreisen aber bezweifelt. Und auch das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde müsste einem solchen Deal zustimmen. Im schlimmsten Fall müsste die PVA ihrer geschassten Ex-Mitarbeiterin also wieder einen gleichwertigen Job anbieten.
Dass sie fristlos entlassen wurde, hat auch mit einem Spezifikum der alten Dienstordnung zu tun. Laut dieser verzichtet der Arbeitgeber auf jede Möglichkeit der Kündigung. So lange sich jemand also nichts zuschulden kommen lässt, gilt er oder sie als unkündbar. Mittlerweile wurde dieses System aber umgestellt. Wer also heute in der Sozialversicherung beginnt, kann davon nicht mehr profitieren. (go)