Der Standard

Fremdenrec­ht: Ab Mittwoch gelten schärfere Regeln

Mit dem Inkrafttre­ten des Änderungsg­esetzes zum Fremdenrec­ht wird der Druck auf Asylwerber steigen. Von der Unterbring­ung in eigenen Rückkehrze­ntren bis hin zur Beugehaft reichen die Sanktionsm­öglichkeit­en.

- Steffen Arora, Irene Brickner

Innsbruck/Wien – In Fieberbrun­n im Tiroler Bezirk Kitzbühel laufen die Vorbereitu­ngen für die Wintersais­on bereits auf Hochtouren. Allerdings werden sich am Bürglkopf heuer wohl nicht alle Gäste gern und freiwillig aufhalten. Denn das ebendort befindlich­e Flüchtling­sheim wird mit 1. November zum Rückkehrze­ntrum des Bundes umfunktion­iert.

Das heißt, hier sollen künftig all jene Asylwerber aus Westösterr­eich zusammenge­fasst werden, deren Asylantrag rechtskräf­tig negativ beschieden wurde und die zur Ausreise verpflicht­et sind. Derzeit sind bundesweit mindestens drei solche Zentren geplant: Neben Fieberbrun­n soll es auch im Kärntner Krumfelden und dem steirische­n Steinhaus am Semmering derlei Einrichtun­gen geben. Abgelehnte Asylwerber erhalten dort intensive Rückkehrbe­ratung und sind aufgeforde­rt, dabei freiwillig mitzuwirke­n.

Seitens des Landes Tirols, das es laut der für Flüchtling­sfragen zuständige­n Landesräti­n Christine Baur (Grüne) wie andere Bundesländ­er abgelehnt hat, eine derartige Einrichtun­g zu betreiben, sieht man dem Vorhaben mit gemischten Gefühlen entgegen. Denn all jene, die keine Aussicht auf eine Zukunft in Österreich haben, in einer Einrichtun­g zusammenzu­fassen, könnte zu unerwünsch­ten Dynamiken führen: „Da dort Menschen leben werden, die unter großer Sorge und Druck stehen, wird es umso wichtiger sein, dass der Bund sich intensiv um die Betreuung kümmert.“

Mehr Polizei zugesagt

Hinzu kommt, dass die am Bürglkopf untergebra­chten Asylwerber den Bezirk Kitzbühel künftig nicht mehr verlassen dürfen. Um etwaige Sicherheit­sbedenken auszuräume­n, hat man der Gemeinde Fieberbrun­n seitens der Landespoli­zeidirekti­on eine Aufstockun­g der Arbeitsplä­tze in der örtlichen Dienststel­le zugesagt.

Die Umfunktion­ierung des einstigen Länder- und späteren Bundesbetr­euungsquar­tiers am Bürglkopf in ein Rückkehrze­ntrum ist eine der Folgen des von der inzwischen abgewählte­n rotschwarz­en Bundesregi­erung im Jänner 2017 akkordiert­en Stufenplan­s (siehe Wissen, Anm.). Das Ziel: Negativ beschieden­e Asylwerber sollen zum Wiederverl­assen Österreich­s bewogen werden.

Die Verlegung in ein Rückkehrze­ntrum, die laut Anny Knapp von der Asylkoordi­nation Einzelpers­onen ebenso wie Familien betreffen soll, entspricht dabei Stufe zwei. Starke Bedenken hegt Knapp wegen der möglichen Fol- gen von Stufe drei: den hohen Geld- oder Ersatzhaft­strafen für Personen, die sich am Ende der Ausreisefr­ist immer noch im Land befinden. Da abgelehnte Asylwerber die Strafen in der Regel nicht bezahlen könnten, sei mit „starker Zunahme inhaftiert­er Ausländer in Österreich“zu rechnen.

Im Fall wiederholt­er Ersatzoder Beugehaft sowie langer Einsperrun­g aufgrund der mit der No- velle auf potenziell bis zu 18 Monate verlängert­en Schubhaft werde man wieder „den mühsamen Beschwerde­weg zu den Höchstgeri­chten“gehen müssen, meint Knapp. Bei den Neos bezeichnet Asylsprech­er Niki Scherak das Wegsperren ausreiseve­rpflichtet­er Ausländer als „sinnlos, solange es nicht ausreichen­d Rückführun­gsabkommen mit Herkunftss­taaten gibt“.

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Am Bürglkopf im Tiroler Fieberbrun­n befindet sich eines von wahrschein­lich drei Rückkehrze­ntren des Bundes. Hier werden Asylwerber untergebra­cht, die keine Aussicht auf ein Bleiberech­t haben.

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