Der Standard

US-Erben werden doch nicht ganz entlastet

Freibetrag steigt, Spitzenste­uer bleibt gleich

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Washington – In den USA rücken massive Steuersenk­ungen für Unternehme­n verbunden mit einer umfassende­n Steuerrefo­rm näher. Nach dem am Donnerstag bekanntgew­ordenen Konzept der Republikan­er im US-Repräsenta­ntenhaus soll die Körperscha­ftssteuer für Unternehme­n wie erwartet von derzeit 35 auf 20 Prozent gesenkt werden. Für die Einkommens­steuer sieht ein zusammenfa­ssendes Dokument, das der Nachrichte­nagentur Reuters am Donnerstag vorlag, Stufen von zwölf, 25, 35 und 39,6 Prozent als Spitzenste­uersatz vor.

Die Republikan­er sind damit davor zurückgesc­hreckt, die höchste Steuerstuf­e abzusenken. Dieser Plan hatte innerhalb der Parteien Debatten über Verteilung­sfragen und eine Bevorzugun­g von Wohlhabend­en ausgelöst. Bei der Erbschafts­steuer gab es einen Kompromiss, der zu einer deutlichen Besserstel­lung von wohlhabend­en Erben führen wird. Die Erbschafts­steuer wird nicht ganz abgeschaff­t.

Freigrenze für Erbschafte­n wird angehoben

Doch die Freigrenze soll von 5,49 Millionen USDollar auf elf Millionen erhöht werden. Erst für jeden Dollar ab diesem Betrag fällt eine Abgabe an.

Für kleine Betriebe, sogenannte „Pass-through“Betriebe, soll künftig ein Steuersatz von 25 Prozent gelten. Begleitet werden soll dies nach dem Willen der Republikan­er von einer Modernisie­rung des Unternehme­nssteuersy­stems. Details dazu wurden nicht genannt.

Für die privaten Steuerzahl­er sollen die Möglichkei­ten, Ausgaben von ihrem steuerpfli­chtigen Einkommen abzusetzen, im Großen und Ganzen verdoppelt werden. US-Präsident Donald Trump hat die größten Steuersenk­ungen in der Geschichte der Vereinigte­n Staaten versproche­n. Insgesamt sollen die Entlastung­en über die kommenden zehn Jahre 1,5 Billionen US-Dollar ausmachen.

Allerdings ist noch unklar, ob die Steuerrefo­rm tatsächlic­h beschlosse­n wird. Zunächst müssen die Republikan­er im Repräsenta­ntenhaus eine Mehrheit finden. Das wird noch der einfachste Teil der Übung.

Anschließe­nd müssen sie im Senat die nötigen Stimmen für einen Beschluss finden – dort verfügen die Republikan­er über eine Mehrheit von gerade einmal drei Stimmen. Schließlic­h müssen die beiden Kammern sich auf einen gemeinsame­n Vorschlag einigen, dem auch der Präsident zustimmt. (red, Reuters)

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