US- Strafsteuer trifft Österreichs Firmen
Die Republikaner machen ernst mit „America first“: Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen, sollen künftig mit einer speziellen Steuer belegt werden. Für Europa dürfte der Vorstoß teuer werden.
Wien – Experten analysieren noch die mehrere Hundert Seiten langen Vorschläge der Republikaner für eine umfassende Steuerreform in den USA. Ein Ergebnis dürfte aber schon feststehen: Die Vereinigten Staaten wollen das internationale Steuersystem durchwirbeln. Washington will künftig auf Gewinne von Unternehmen im Ausland zugreifen, die für den US-Markt produzieren.
Nach einer Reihe von Niederlagen wollen die Republikaner endlich einen Erfolg verbuchen. Sie möchten daher noch vor Weihnachten eine umfassende Steuerreform verabschieden. Das Ganze gilt als ein Vorzeigeprojekt von Präsident Donald Trump.
Die Abgeordneten der Partei im Repräsentantenhaus haben inzwischen einen ersten Gesetzesentwurf vorgestellt. In dem Paket findet sich eine Überraschung. Vorgesehen ist eine Strafsteuer für Importe von Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland.
Wenn ein Autokonzern in den USA Motoren in Deutschland einkauft und verbaut, dann kann das US-Unternehmen diese Ausgaben derzeit von seinem Gewinn abziehen. Die Kosten für die Motoren schmälern also den Profit, was natürlich ein steuerlicher Vorteil ist.
Die Republikaner wollen diese Praxis beenden. Künftig soll es eine Art Importsteuer geben. Zah- lungen von US-Unternehmen an ausländische Partner, die bisher abzugsfähig waren, sollen mit 20 Prozent besteuert werden. Dies gilt nur dann, wenn das Geschäft innerhalb eines verbundenen Unternehmens stattfinden.
Beispiel: VW in den USA kauft Autoteile von seiner Mutter in Wolfsburg – in diesem Fall gilt die Abgabe. Dasselbe würde zutreffen, wenn ein Energydrinkhersteller in den USA Dosen von seinen Produktionsstätten in Österreich erwirbt. Die heimische Wirtschaft dürfte überhaupt stark betroffen sein, glauben Steuerexperten. Die USA sind für Österreichs Unternehmen der inzwischen zweitwichtigste Absatzmarkt. Die Regel soll nur dann gelten, wenn die Zahlungen ins Ausland 100 Millionen US-Dollar im Jahr überstei- gen. Kann nachgewiesen werden, dass durch die Transaktion kein Cent an Gewinn im Ausland entsteht, gilt die Abgabe nicht.
Die Republikaner erwarten Einnahmen in Höhe von mehr als 154 Milliarden US-Dollar zwischen 2019 und 2027 von der Maßnahme. Nach einer Anlaufphase geht man von 20 Milliarden zusätzlichen Einnahmen im Jahr aus. Laut Steuerexperten dürfte besonders Europa die neue Steuer spüren: Aus der EU wird deutlich mehr in die USA exportiert als umgekehrt.
Für Aufregung in Europa dürfte eine weitere Passage sorgen: Wenn der ausländische Zulieferer seine Gewinne schon in den USA versteuert, gilt die Sonderabgabe nicht. Damit wird ein Anreiz für Konzerne geschaffen, Produktionsstandorte in die Vereinigten Staaten zu verlagern oder Gewinne aus der Produktion dort zu versteuern. Diese Vorgehensweise bezeichnet der Ökonom und Steuerexperte Johannes Becker als „Affront“gegen die Prinzipien des internationalen Steuerrechts und gegen die Handelspartner der USA. Denn im Regelfall werden Profite derzeit nur dort erfasst, wo die Warenherstellung erfolgt.
Noch handelt es sich nur um einen Vorschlag. Auch der Senat muss ein Gesetz für eine Reform verabschieden, dann müssen sich die Abgeordneten beider Kammern auf einen Text einigen. USUnternehmen warnen bereits, dass die Importsteuer ihre Produkte für Konsumenten verteuern könnte. Sollten die USA ihr System umstellen, bliebe der EU die Möglichkeit, das Gleiche zu tun.