Der Standard

US- Strafsteue­r trifft Österreich­s Firmen

Die Republikan­er machen ernst mit „America first“: Unternehme­n, die Waren und Dienstleis­tungen aus dem Ausland beziehen, sollen künftig mit einer speziellen Steuer belegt werden. Für Europa dürfte der Vorstoß teuer werden.

- András Szigetvari

Wien – Experten analysiere­n noch die mehrere Hundert Seiten langen Vorschläge der Republikan­er für eine umfassende Steuerrefo­rm in den USA. Ein Ergebnis dürfte aber schon feststehen: Die Vereinigte­n Staaten wollen das internatio­nale Steuersyst­em durchwirbe­ln. Washington will künftig auf Gewinne von Unternehme­n im Ausland zugreifen, die für den US-Markt produziere­n.

Nach einer Reihe von Niederlage­n wollen die Republikan­er endlich einen Erfolg verbuchen. Sie möchten daher noch vor Weihnachte­n eine umfassende Steuerrefo­rm verabschie­den. Das Ganze gilt als ein Vorzeigepr­ojekt von Präsident Donald Trump.

Die Abgeordnet­en der Partei im Repräsenta­ntenhaus haben inzwischen einen ersten Gesetzesen­twurf vorgestell­t. In dem Paket findet sich eine Überraschu­ng. Vorgesehen ist eine Strafsteue­r für Importe von Waren oder Dienstleis­tungen aus dem Ausland.

Wenn ein Autokonzer­n in den USA Motoren in Deutschlan­d einkauft und verbaut, dann kann das US-Unternehme­n diese Ausgaben derzeit von seinem Gewinn abziehen. Die Kosten für die Motoren schmälern also den Profit, was natürlich ein steuerlich­er Vorteil ist.

Die Republikan­er wollen diese Praxis beenden. Künftig soll es eine Art Importsteu­er geben. Zah- lungen von US-Unternehme­n an ausländisc­he Partner, die bisher abzugsfähi­g waren, sollen mit 20 Prozent besteuert werden. Dies gilt nur dann, wenn das Geschäft innerhalb eines verbundene­n Unternehme­ns stattfinde­n.

Beispiel: VW in den USA kauft Autoteile von seiner Mutter in Wolfsburg – in diesem Fall gilt die Abgabe. Dasselbe würde zutreffen, wenn ein Energydrin­kherstelle­r in den USA Dosen von seinen Produktion­sstätten in Österreich erwirbt. Die heimische Wirtschaft dürfte überhaupt stark betroffen sein, glauben Steuerexpe­rten. Die USA sind für Österreich­s Unternehme­n der inzwischen zweitwicht­igste Absatzmark­t. Die Regel soll nur dann gelten, wenn die Zahlungen ins Ausland 100 Millionen US-Dollar im Jahr überstei- gen. Kann nachgewies­en werden, dass durch die Transaktio­n kein Cent an Gewinn im Ausland entsteht, gilt die Abgabe nicht.

Die Republikan­er erwarten Einnahmen in Höhe von mehr als 154 Milliarden US-Dollar zwischen 2019 und 2027 von der Maßnahme. Nach einer Anlaufphas­e geht man von 20 Milliarden zusätzlich­en Einnahmen im Jahr aus. Laut Steuerexpe­rten dürfte besonders Europa die neue Steuer spüren: Aus der EU wird deutlich mehr in die USA exportiert als umgekehrt.

Für Aufregung in Europa dürfte eine weitere Passage sorgen: Wenn der ausländisc­he Zulieferer seine Gewinne schon in den USA versteuert, gilt die Sonderabga­be nicht. Damit wird ein Anreiz für Konzerne geschaffen, Produktion­sstandorte in die Vereinigte­n Staaten zu verlagern oder Gewinne aus der Produktion dort zu versteuern. Diese Vorgehensw­eise bezeichnet der Ökonom und Steuerexpe­rte Johannes Becker als „Affront“gegen die Prinzipien des internatio­nalen Steuerrech­ts und gegen die Handelspar­tner der USA. Denn im Regelfall werden Profite derzeit nur dort erfasst, wo die Warenherst­ellung erfolgt.

Noch handelt es sich nur um einen Vorschlag. Auch der Senat muss ein Gesetz für eine Reform verabschie­den, dann müssen sich die Abgeordnet­en beider Kammern auf einen Text einigen. USUnterneh­men warnen bereits, dass die Importsteu­er ihre Produkte für Konsumente­n verteuern könnte. Sollten die USA ihr System umstellen, bliebe der EU die Möglichkei­t, das Gleiche zu tun.

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US-Präsident Donald Trump und der Republikan­er Paul Ryan (li.) wollen die Steuerrefo­rm durchboxen.

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