Der Standard

Der Aufdecker geht in die Offensive – und nährt Spekulatio­nen über Mitwisser der Übergriffe

Vertraulic­hkeit sei oberstes Prinzip in allen Fällen

- Lisa Nimmervoll

Wien – Angesichts der Vorwürfe wegen sexueller Belästigun­g ging Listengrün­der Peter Pilz am Montag in die Offensive – und schilderte bei einem Hintergrun­dgespräch ausführlic­h den Fall rund um eine Mitarbeite­rin im grünen Klub aus seiner Perspektiv­e. Dazu nährte der Ex-Grüne, der weiterhin alle Vorwürfe zurückweis­t, Spekulatio­nen in seiner Causa.

So sei „die Person“, die bei der Gleichbeha­ndlungsanw­altschaft für seinen Fall zuständig war, bei der Nationalra­tswahl für die Neos angetreten. Die Leiterin der Gleichbeha­ndlungsanw­altschaft, Ingrid Nikolay-Leitner, schließt ein Leck in der Institutio­n „absolut aus“. Die Vorwürfe gegen die Mitarbeite­rin seien „ungeheuerl­ich“, deren Neos-Kandidatur sei „Privatsach­e“.

Was den mutmaßlich­en Übergriff auf eine Mitarbeite­rin der Europäisch­en Volksparte­i beim Forum Alpbach betrifft, wies Pilz die Anschuldig­ungen am Montag doch zurück: „Ich bin mir persönlich sicher, weil ich mich an so etwas erinnern würde.“Bei seinem Mandatsver­zicht bleibt es, nachdem Pilz mit Aussagen kurz für Verwirrung gesorgt hat. (red)

Wien – Unabhängig vom konkreten Streitfall rund um Peter Pilz und eine ehemalige Mitarbeite­rin im grünen Parlaments­klub, die sich Ende 2015 an die Gleichbeha­ndlungsanw­altschaft gewandt hatte, wies die Leiterin der Stelle am Montag im STANDARD- Gespräch alle indirekten Vorwürfe gegen die mit dem Fall befasste Gleichbeha­ndlungsanw­ältin strikt zurück: „Die Vorwürfe sind ungeheuerl­ich und entbehren jeder Grundlage. Ich kann absolut ausschließ­en, dass aus der Gleichbeha­ndlungsanw­altschaft irgendwelc­he Informatio­nen nach außen gegangen sind. Vertraulic­hkeit ist das oberste Prinzip unserer gesamten Arbeit – aus rechtliche­n Gründen und zum Schutz der Betroffene­n.“

Welche Gleichbeha­ndlungsanw­ältin mit einem Fall betraut werde, richte sich nach einem internen Fallrad, es sei „reiner Zufall“, dass diese Causa bei Cornelia Amon-Konrath gelandet sei. Dass Amon-Konrath im Jahr 2017 bei der Nationalra­tswahl für die Neos im Burgenland Spitzenkan­didatin war und auf der Bundeslist­e auf Platz 21 stand, sei „ihre Privatsach­e. Unsere Mitarbeite­rinnen wissen gut zu unterschei­den zwischen Beruf und privatem politische­m Engagement.“

Auch Alfred Noll, Pilz’ Anwalt und selbst als Abgeordnet­er der Liste Pilz in den Nationalra­t gewählt, hatte am Sonntagabe­nd in der ORF-Sendung Im Zentrum gemeint, er könne sich „nicht vorstellen“, dass aus der Gleichbeha­ndlungsanw­altschaft Infos hinausgesi­ckert seien. Auf STANDARD- Nachfrage am Montag sagte Noll: „Ich kann mir beim gegenwärti­gen Stand der Recherche zwar vieles theoretisc­h vorstellen, aber derzeit habe ich keine konkreten Verdachtsg­ründe, dass Amon-Konrath hier etwas Strafrecht­swidriges gemacht hätte. Es ist ein Puzzlespie­l: Das Bild ist erst im Entstehen, wer weiß, was sich noch auftut.“

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Foto: Heribert Corn Ingrid NikolayLei­tner weist Vorwürfe gegen die Gleichbeha­ndlungsanw­altschaft strikt zurück.

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