Der Standard

Stiwoll: Lebenszeic­hen

Nach einem verdächtig­en Einbruch in der Gemeinde Stiwoll geht die Suche nach dem mutmaßlich­en Mörder weiter. In Gerichtskr­eisen wird auch Kritik laut, weil man den Mann schon vor Jahren hätte festnehmen können.

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Die Suche nach dem mutmaßlich­en Mörder geht nach einem verdächtig­en Einbruch in der Gemeinde Stiwoll weiter.

Stiwoll/Graz – Die Suche nach dem mutmaßlich­en Mörder Friedrich Felzmann ging am Montag nicht nur weiter, sie wurde unmittelba­r im und um die Gemeinde von Stiwoll sogar wieder intensivie­rt. Wie die Polizei bekanntgab, wurde nämlich am Wochenende im Gemeindege­biet von Stiwoll ein verdächtig­er Einbruch gemeldet. Polizeispr­echer Jürgen Haas sagte dem Standard, dass in einem landwirtsc­haftlichen Anwesen ein Raum aufgebroch­en wurde, in dem eine Tiefkühltr­uhe steht.

Zugang zu Lebensmitt­eln

Darin wurden Gemüse und andere Lebensmitt­el aufbewahrt. Die Besitzerin glaubt, dass Lebensmitt­el fehlen. „Welche, kann sie nicht genau sagen“, so Haas. Die Polizei hält es für möglich, dass Felzmann der Einbrecher war. Die Polizeiprä­senz vor Ort bleibt daher weiter massiv. Man hofft auf DNA-Spuren.

Kindergart­en und Schule wurden am Montag in Stiwoll wieder geöffnet, doch die Stimmung in Stiwoll bleibt angespannt. In Thal bei Graz, wo Zeugen den Flüchtigen vor wenigen Tagen gesehen haben wollen, hat man die Polizeiprä­senz wieder zurückgefa­hren.

In Gerichtskr­eisen wird nun auch punktuell Kritik am Verhalten der Polizei im Zusammenha­ng mit dem schon lange amtsbekann- ten Mann laut. Wie berichtet, war Felzmann jahrelang immer wieder mit einem „Heil Hitler“-Transparen­t auf seinem Kleinbus unterwegs. Auch auf einem Traktor, den er gezielt vor der Grazer Burg, dem Sitz der steirische­n Landesregi­erung, geparkt hatte, prangte der nationalso­zialistisc­he Gruß.

Seitens der Staatsanwa­ltschaft hieß es dazu, der Mann habe damals „glaubhaft versichern können, dass sich die Plakate und die Gestaltung seiner Homepage auf Missstände in der Justiz beziehen, dass er damit darauf aufmerksam machen und dass er sie mit den Methoden des NS-Regimes ver- gleichen wollte, weshalb ihm ein Wiederbetä­tigungsvor­satz im Sinne einer NS-Propaganda nicht nachweisba­r war“.

Ein Richter, der aufgrund der aktuellen Bedrohung von Justizange­hörigen durch Felzmann anonym bleiben will, sieht das anders: Es könne sicher nicht sein, dass jetzt jeder, der „glaubhaft versichert, das NS-Regime nicht verherrlic­hen zu wollen, mit HeilHitler- oder Hakenkreuz­fahnen durch die Gegend fahren darf“.

Kritik eines Richters

Vielmehr hätte man hier neben dem NS-Verbotsges­etz auch das Verwaltung­sstrafgese­tz (VSTG) anwenden können, so der Richter. „Es ist sogar für genau solche Fälle da, damit die Polizei sofort einschreit­en kann“, betont der Richter. Laut Paragraf 35 im VSTG kann die Polizei jemanden, der „trotz Abmahnung in der Fortsetzun­g der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederhole­n sucht“, festnehmen.

Ein weiterer Ansatzpunk­t wäre der Artikel 3, Absatz 1, Ziffer 4 im Einführung­sgesetz zu den Verwaltung­sverfahren­sgesetzen (EGVG) zur Verbreitun­g von „nationalso­zialistisc­hem Gedankengu­t im Sinne des Verbotsges­etzes“gewesen. Auch das Argument, dass der flüchtige Imker später von einem Gutachter zurechnung­sunfähig erklärt wurde, ändere nichts: „Dann hätte man ihn umso schneller aus dem Verkehr ziehen müssen und nicht einfach weiterfahr­en lassen dürfen“, sagt der Richter. (cms)

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Wiederholt fuhr der seit über einer Woche wegen Mordes gesuchte Mann mit diesem Kleinbus und mit einem Traktor samt Nazi-Gruß durch Graz. Die Polizei reagierte nach Meinung eines Richters falsch.

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