VKI erringt Etappensieg bei Basiskonto-Vertragsklauseln
Die gerichtliche Auseinandersetzung mit der Bank Austria um möglicherweise unzulässige Vertragsklauseln ihres Basiskontos geht an den VKI. Vorerst, denn das Geldhaus hat Berufung gegen den Entscheid des Handelsgerichts Wien angekündigt.
Wien – Das Handelsgericht Wien hat Vertragsklauseln der Bank Austria zum sogenannten Basiskonto für alle als unzulässig erklärt. Dabei geht es vor allem um Einschränkungen und Gebühren. Dies teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Montag mit, der eine Verbandsklage im Auftrag des Sozialministeriums führt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. „Wir werden gegen das Urteil des Handelsgerichtes Berufung einlegen, darüber hin- aus kommentieren wir laufende gerichtliche Verfahren grundsätzlich nicht“, heißt es dazu aus der Bank Austria.
Mit dem vor rund einem Jahr eingeführten gesetzlichen Basiskonto haben beispielsweise auch Asylwerber, Obdachlose, verschuldete Personen oder Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten der EU, die in Österreich keinen Wohnsitz oder Arbeitsplatz haben, einen rechtmäßigen Anspruch auf ein Girokonto. Das Basiskonto darf maximal 80 Euro im Jahr kosten, bei besonders schutzbedürftigen Menschen dürfen nur 40 Euro verrechnet werden.
Die beanstandeten Vertragsklauseln der Bank Austria sehen laut VKI unter anderem vor, dass Auslandsüberweisungen sowie Zahlungen und Barabhebungen mit der Bankomatkarte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nicht möglich sind, während den Inhabern von normalen Gehalts- und Pensionskonten dies auch außerhalb des EWRRaums zur Verfügung steht. Dem Gericht zufolge ist dies unzulässig, weil dadurch Inhaber von Basiskonten gegenüber Inhabern normaler Konten benachteiligt würden, was eine gesetzeswidrige Diskriminierung darstelle. (APA)