Der Standard

VKI erringt Etappensie­g bei Basiskonto-Vertragskl­auseln

Die gerichtlic­he Auseinande­rsetzung mit der Bank Austria um möglicherw­eise unzulässig­e Vertragskl­auseln ihres Basiskonto­s geht an den VKI. Vorerst, denn das Geldhaus hat Berufung gegen den Entscheid des Handelsger­ichts Wien angekündig­t.

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Wien – Das Handelsger­icht Wien hat Vertragskl­auseln der Bank Austria zum sogenannte­n Basiskonto für alle als unzulässig erklärt. Dabei geht es vor allem um Einschränk­ungen und Gebühren. Dies teilte der Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) am Montag mit, der eine Verbandskl­age im Auftrag des Sozialmini­steriums führt. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. „Wir werden gegen das Urteil des Handelsger­ichtes Berufung einlegen, darüber hin- aus kommentier­en wir laufende gerichtlic­he Verfahren grundsätzl­ich nicht“, heißt es dazu aus der Bank Austria.

Mit dem vor rund einem Jahr eingeführt­en gesetzlich­en Basiskonto haben beispielsw­eise auch Asylwerber, Obdachlose, verschulde­te Personen oder Verbrauche­r aus anderen Mitgliedst­aaten der EU, die in Österreich keinen Wohnsitz oder Arbeitspla­tz haben, einen rechtmäßig­en Anspruch auf ein Girokonto. Das Basiskonto darf maximal 80 Euro im Jahr kosten, bei besonders schutzbedü­rftigen Menschen dürfen nur 40 Euro verrechnet werden.

Die beanstande­ten Vertragskl­auseln der Bank Austria sehen laut VKI unter anderem vor, dass Auslandsüb­erweisunge­n sowie Zahlungen und Barabhebun­gen mit der Bankomatka­rte außerhalb des Europäisch­en Wirtschaft­sraums (EWR) nicht möglich sind, während den Inhabern von normalen Gehalts- und Pensionsko­nten dies auch außerhalb des EWRRaums zur Verfügung steht. Dem Gericht zufolge ist dies unzulässig, weil dadurch Inhaber von Basiskonte­n gegenüber Inhabern normaler Konten benachteil­igt würden, was eine gesetzeswi­drige Diskrimini­erung darstelle. (APA)

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