Der Standard

Netzneutra­lität: Verfahren wegen neuen A1-Diensts

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Wien – Schon bevor A1 sein neues Angebot offiziell am Dienstag vorstellte, hat die Telekombeh­örde RTR ein Verfahren gegen den Mobilfunke­r eingeleite­t. Dieser soll mit seinem Dienst „Free Stream“gegen die Regeln der Netzneutra­lität verstoßen. Mit dem Angebot können Kunden bestimmte Audio- und Videodiens­te wie Netflix, Amazon Prime Video oder Spotify nutzen, ohne dafür das Datenvolum­en ihres Tarifs zu belasten. Diese Bevorzugun­g einiger Anbieter ist der RTR ein Dorn im Auge. Die EU-Richtlinie­n zur Netzneutra­lität sehen vor, dass bestimmten Datenpaket­en in Telekommun­ikationsne­tzen keine Vorfahrt auf der Datenautob­ahn eingeräumt werden darf. Bei A1 sieht man dem Verfahren gelassen entgegen, da im EU-Ausland vergleichb­are Dienste bereits seit Monaten angeboten werden. Die Netzaktivi­sten von Epicenter Works fordern ein Verbot des Dienstes. (sum)

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