Netzneutralität: Verfahren wegen neuen A1-Diensts
Wien – Schon bevor A1 sein neues Angebot offiziell am Dienstag vorstellte, hat die Telekombehörde RTR ein Verfahren gegen den Mobilfunker eingeleitet. Dieser soll mit seinem Dienst „Free Stream“gegen die Regeln der Netzneutralität verstoßen. Mit dem Angebot können Kunden bestimmte Audio- und Videodienste wie Netflix, Amazon Prime Video oder Spotify nutzen, ohne dafür das Datenvolumen ihres Tarifs zu belasten. Diese Bevorzugung einiger Anbieter ist der RTR ein Dorn im Auge. Die EU-Richtlinien zur Netzneutralität sehen vor, dass bestimmten Datenpaketen in Telekommunikationsnetzen keine Vorfahrt auf der Datenautobahn eingeräumt werden darf. Bei A1 sieht man dem Verfahren gelassen entgegen, da im EU-Ausland vergleichbare Dienste bereits seit Monaten angeboten werden. Die Netzaktivisten von Epicenter Works fordern ein Verbot des Dienstes. (sum)