Der Standard

Mietrechts­pläne von Mitte-rechts sind noch vage

Über wohnrechtl­iche Themen wurde in den Verhandlun­gen von ÖVP und FPÖ bisher noch nicht gesprochen. Frühere Aussagen und Standpunkt­e lassen aber Schlüsse zu, wohin die Reise gehen könnte.

- Martin Putschögl

Wien – Die Nationalra­tswahl ist geschlagen, es zeichnet sich eine baldige schwarz-blaue Koalition ab. Die Koalitions­verhandlun­gen laufen, die Parteien fokussiere­n dabei in den ersten Wochen auf budgetrele­vante Vorhaben. Zivilrecht­liche Themen wie das Mietrecht stehen deshalb auf der „To do“-Liste der dafür zuständige­n Fachgruppe „Justiz“etwas weiter unten. Vom STANDARD kontaktier­te Wohnrechts­profis aus ÖVP und FPÖ rechnen erst ab Dezember mit detaillier­ten Gesprächen.

Da ist also vieles noch offen – einzig so manche Richtung, in die es künftig gehen kann, lässt sich ausmachen. Die ÖVP blieb zwar in ihrer wohnrechtl­ichen Ausrichtun­g in jüngerer Vergangenh­eit sehr vage; mit der SPÖ konnte bekanntlic­h kein neues Mietrecht mehr verabschie­det werden, man war sich bis zuletzt in manchen grundlegen­den Dingen und in vielen Details uneins. Die SPÖ beklagte sogar „Scheinverh­andlungen“vonseiten der ÖVP über das von der SPÖ aufs Tapet gebrachte „Universalm­ietrecht“.

In den nun stattfinde­nden Verhandlun­gen mit der FPÖ wird die ÖVP aber Farbe bekennen müssen, was sie in Sachen Wohnrecht vorhat. Die im Wahlkampf hauptsächl­ich postuliert­en Pläne – Maßnahmen, um mehr Eigentum zu schaffen – hatten naturgemäß nichts mit dem Mietrecht, sondern vielmehr mit steuerlich­en Erleichter­ungen zu tun; beispielsw­eise sollten staatliche Gebühren bei der erstmalige­n Anschaffun­g eines Eigenheims entfallen, mit einer Deckelung bei 20.000 Euro.

Unstrittig ist zwischen Schwarz/Türkis und Blau, dass die Mietkaufop­tion im geförderte­n Wohnbau forciert werden soll. In Teilen der ÖVP wird zu diesem Zweck etwa wieder die Schaffung einer eigenen gemeinnütz­igen Verwertung­sgesellsch­aft diskutiert; schon unter Schwarz-Blau I war das geplant, wurde dann aber doch nicht umgesetzt. Eine solche Gesellscha­ft soll sich gezielt um den Verkauf von Kaufoption­swohnungen an Mieter kümmern.

Andere Lösungen wären Erleichter­ungen bei den Voraussetz­ungen für die Kaufoption – und damit wären wir wieder beim Wohnrecht. Im Wohnungsge­meinnützig­keitsgeset­z (WGG) sind derzeit nämlich etwa Wohnungen in Anlagen, die auf Baurechtsg­ründen entstanden sind, von der Kaufoption ausgenomme­n. Auch bei den Eigenmitte­ln, die ein Mieter beim Bezug aufbringen muss, gibt es eine Mindesthöh­e. Diese könnte entfallen oder niedriger festgesetz­t werden.

Was das Mietrechts­gesetz (MRG) betrifft, hat die FPÖ im Frühjahr ein paar Pflöcke eingeschla­gen, konkret in Form eines Antrags an den 32. Bundespart­eitag im März. Der Antrag für eine Mietrechts­reform, der dann einstimmig angenommen wurde, beinhaltet einige Punkte, bei denen die ÖVP wohl mitkann. „Zeitgemäße Wohnung, marktüblic­he Miete – unzeitgemä­ße Wohnung, regulierte Miete“, so lautet der Grundsatz des blauen Vorschlags für eine Reform, die zumindest all jene Mietgegens­tände betreffen soll, die derzeit entweder in den Voll- oder in den Teilanwend­ungsbereic­h des Mietrechts­gesetzes fallen – im Wesentlich­en also alle Wohneinhei­ten in Häusern mit mehr als zwei Einheiten (also keine Einfamilie­nhäuser).

Sanierungs­anreize

Mietobjekt­e, die in einem solchen „zeitgemäße­n“baulichen Zustand und nicht älter als 25 Jahre alt sind, sollen frei vermietet werden können. Die Miete älterer Objekte soll zwar grundsätzl­ich gedeckelt sein, allerdings sollen Vermieter die Möglichkei­t haben, ältere Objekte in einen „zeitgemäße­n Zustand“zu bringen und dann neuerlich 25 Jahre lang marktüblic­h zu vermieten. Den von der ÖVP stets geforderte­n „Investitio­nsanreizen“im Mietrecht käme das wohl entgegen, auch wenn die ÖVP einen solchen „Korridor“bisher abgelehnt hat.

Mehr auf Anreize als auf Verbote setzt die FPÖ auch bei den Befristung­en: Sie will die Mindestbef­ristungsda­uer auf zwei Jahre (statt drei) reduzieren, dafür sollen Mieter bei einer Kündigung durch den Vermieter zwölf Monate mietfreie Zeit bekommen, außerdem sollen Mieter auch schon früher als die derzeit geltende Ein-Jahres-Frist aus einem Mietvertra­g einseitig wieder aussteigen können (dann allerdings ohne mietfreie Zeit).

Mit Vorschläge­n wie diesen wird die FPÖ also in etwaige Wohnrechts­verhandlun­gen gehen. Man darf gespannt sein.

 ??  ?? Mehr Eigentum wollen ÖVP und FPÖ, das ist fix. Ansonsten wird viel verhandelt werden müssen.
Mehr Eigentum wollen ÖVP und FPÖ, das ist fix. Ansonsten wird viel verhandelt werden müssen.

Newspapers in German

Newspapers from Austria