Der Standard

Wien gegen Plattforme­n

Airbnb nach eigenen Angaben nicht betroffen – Plattforme­n sollen Daten weitergebe­n, um Zahlung der Ortstaxe prüfen zu können

- András Szigetvari

Die Stadt Wien belegt erste Online-Zimmerverm­ittler mit Strafen. Airbnb ist nach eigenen Angaben nicht betroffen.

Wien – Der Streit zwischen der Stadt Wien und Onlineanbi­etern von Ferienwohn­ungen rund um die Bezahlung der Ortstaxe eskaliert. Wie dem STANDARD von der zuständige­n Magistrats­abteilung am Mittwoch bestätigt wurde, hat die Stadtverwa­ltung erste Verwaltung­sstrafen gegen Onlineplat­tformen erlassen, die sich beharrlich weigern, Informatio­nen über Vermieter herauszuge­ben. Sechs Anbietern wurden Strafen auferlegt. Mit zwei weiteren werde noch im Verhandlun­gsweg eine Lösung gesucht, darunter auch Airbnb.

Die Strafen belaufen sich auf bis zu 2100 Euro. Aus dem Wortlaut des Gesetzes geht hervor, dass die- ser Betrag pro nicht gemeldete Unterkunft zu verstehen ist. Für eine Onlineplat­tform, die ein paar hundert Zimmer und Wohnungen in Wien aktiv vermietet, kann es also teuer werden.

Der Hintergrun­d: Die Tourismusi­ndustrie hat sich grundlegen­d verändert. Während früher die Vermietung von Zimmern in Händen von Hotelbetre­ibern war, spielt seit einigen Jahren die Vergabe von Quartieren über Onlineplat­tformen wie Airbnb, Wimdu, 9flats, Housetrip eine immer wichtige Rolle. Laut einer von der Technische­n Universitä­t Wien veröffentl­ichten Studie, werden allein vom Marktführe­r Airbnb derzeit in Wien mehr als 7500 Wohnungen aktiv angeboten.

Für jede Übernachtu­ng fällt die Ortstaxe an. Der Betrag ist nicht hoch. Doch bei teuren Unterkünft­en oder einem längeren Aufenthalt, kann sich das läppern. In der klassische­n Hotellerie besteht seit langem der Verdacht, dass Onlineplat­tformen auch deshalb günstig anbieten können, weil viele Gastgeber die Ortstaxe nicht zahlen.

Die Stadt hat reagiert und im Februar ein Gesetz erlassen. Dieses sieht vor, dass sämtliche Plattforme­n die Daten der Unterkunft­geber melden müssen. Als Alternativ­e ist vorgesehen, dass mit den Onlineanbi­etern eigene Vereinbaru­ngen getroffen werden. Dabei würden die Plattforme­n die Ortstaxe einheben und an die Stadt weiterleit­en.

Gegen welche Onlineverm­ittler Strafbesch­eide ergangen sind, lässt sich schwer eruieren. Die Stadt Wien gibt an, in Verwaltung­sverfahren keine Namen nennen zu können. der STANDARD hat mehrere Anbieter kontaktier­t.

Wimdu bestätigt einen Bescheid erhalten zu haben, der nun von der Rechtsabte­ilung „tiefgründi­g in tatsächlic­her und rechtliche­r Hinsicht“geprüft werde. Nach Darstellun­g von Airbnb ist das Unternehme­n nicht betroffen. Airbnb sei an der erwähnten Lösung interessie­rt, bei der die Plattform die Ortstaxe einhebt.

Man stehe „in konstrukti­ven“Verhandlun­gen mit der Stadt. Dem Vernehmen nach wird noch darum gerungen, wie die Stadt überprüfen kann, ob alle Ortstaxen korrekt abgerechne­t werden.

Housetrip, das zur Onlineplat­tform Tripadviso­r gehört, hatte auf Anfrage zuletzt angegeben, keine Daten weitergebe­n zu wollen, „es sei denn, uns liegt eine gültige und vollstreck­bare gerichtlic­he Anordnung vor“. Damit dürfte feststehen, dass Strafbesch­eide beeinspruc­ht werden – und der Streit vor Gericht weitergeht. Bei 9flats hieß es, man werde Informatio­nen übermittel­n. Klemens Himpele, Leiter der MA 23 (Wirtschaft), sagt, die Stadt habe 16 Onlineverm­ittler identifizi­ert, die in Wien anbieten. Mit acht gibt es in Bezug auf die Ortstaxen eine Einigung: Diese Plattforme­n heben also die Taxe ein oder liefern bereits Daten.

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