Schärferes Studienrecht gegen Langzeitstudenten
Der Präsident der Universitätenkonferenz, Oliver Vitouch, fordert eine umfassende Reform des Studienrechts. Die möglichen Prüfungsantritte sollen weniger werden, und die Universitäten sollen sich von prüfungsinaktiven Langzeitstudierenden verabschieden kö
Wien – Oliver Vitouch hat eine Idee für ein neues Weltkulturerbe. „Studieren auf Österreichisch“nennt der Präsident der Universitätenkonferenz das System, in dem Studierende Prüfungen bis zu viermal wiederholen können und „jahrelang einfach nicht zur Prüfung antreten, ohne jegliche Konsequenzen“. Zudem gebe es hierzulande die Möglichkeit, beliebig viele Studien an so vielen Universitäten wie gewünscht zu inskribieren. „Das heißt aber nicht, dass Sie irgendwas davon wirklich aktiv studieren müssen.“Das gebe es in „keinem mir bekannten Universitätssystem auf der Welt“.
Ernst gemeint ist der Vorschlag für ein Weltkulturerbe natürlich nicht. Der Rektor der Alpen-Adria-Universität in Kärnten will bei der Pressekonferenz am Montag damit vielmehr verdeutlichen, wie nötig aus seiner Sicht eine Reform des Studienrechts ist. Die- se wünschen sich die Rektoren von der nächsten Regierung, die wahrscheinlich von ÖVP und FPÖ gebildet werden wird.
Vitouch fordert eine geringere Zahl der möglichen Wiederholungsprüfungen, das Recht für Universitäten, Studierende zu exmatrikulieren, wenn sie längere Zeit keine Prüfungen machen, sowie eine Begrenzung der Studien, für die man sich anmelden darf.
„Es ist ja eh nicht ernst“
„Die hohe Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten führt dazu, dass man es einmal – relativ wenig vorbereitet – probiert, weil es ja eh nicht ernst ist“, sagt der Rektor. Eine Begrenzung auf zwei Wiederholungen ist für ihn vor- stellbar. Nach wie vielen prüfungsinaktiven Jahren Studierende von der Uni geworfen werden sollen, darauf will sich Vitouch nicht festlegen. „Das müsste man sich überlegen, wenn man das System insgesamt neu aufsetzt.“Es sei aber offenkundig, dass es ein Problem gebe, wenn Studierende eine Regelstudiendauer lang prüfungsinaktiv sind.
Als prüfungsinaktiv gilt ein Studium übrigens dann, wenn im Studienjahr weniger als 16 ECTS absolviert werden. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen werden kann.
Tatsächlich ist der Anteil der prüfungsaktiven Studierenden mit 53 Prozent gering. Nur 24 Prozent schließen ihr Studium in der Regelstudienzeit ab. Es habe sich eingebürgert, dass Studierende dreißig oder vierzig Stunden arbeiten und „nebenbei ein oder zwei Studien“belegen, sagt Vitouch. Insgesamt gebe es ein „Laisser-faire-System, das maximal liberal und frei und fördernd gedacht ist, das aber in erster Linie leider zum Scheitern einlädt“.
Die Rektoren schlagen deshalb erneut vor, ein Teilzeitstudium einzuführen. Die Kategorie „ewig“solle damit wegfallen. In einem Teilzeitstudium solle es möglich sein, länger für ein Studium zu brauchen als die Regelstudien- dauer. „Aber um einen definierten Zeitraum länger“– zum Beispiel soll dann ein Masterstudium nicht zwei, sondern drei bis vier Jahre dauern dürfen. „Aber nicht acht Jahre.“Das System soll mit zusätzlichen Stipendien unterlegt werden, damit die Studierenden ihre Berufstätigkeit „ein Stück weit zurücknehmen“.
Superbildungsministerium
Nicht unbedingt nötig ist für Vitouch ein eigenständiges Wissenschaftsministerium – zuletzt war dieses mit dem Wirtschaftsministerium zusammengeführt worden. Wichtig sei, dass der künftige Ressortleiter von Wissenschaft, Forschung und Innovation „eine Ahnung hat“. Ein „Superbildungsministerium“, in dem Kindergärten, Schulen und Universitäten zusammengelegt werden, sieht der Rektor kritisch.
Die Nähe zu Forschung, Innovation und Technologie würde so zwangsläufig in den Hintergrund geraten.