Der Standard

Fördergeld­er für Grüne „rechtlich zulässig“

Rechtsabte­ilung des Parlaments erstellt positives Gutachten zur Klubfinanz­ierung

- Peter Mayr, Karin Riss

Wien – Das Papier umfasst gerade einmal drei Seiten, für die vier verblieben­en grünen Bundesräte ist es dennoch ein Rettungsan­ker. Denn das Dokument stellt finanziell­e Hilfe in Aussicht – in Form einer Klubförder­ung.

Diese Empfehlung­en des Rechtsdien­stes der Parlaments­direktion, die dem STANDARD vorliegen, könnten Nationalra­tspräsiden­tin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nun die heikle Entscheidu­ng erleichter­n. In dem Papier, das noch ihre Vorgängeri­n Doris Bures (SPÖ) in Auftrag gegeben hatte, wird festgehalt­en, dass „eine Auslegung des Klubförder­ungsgesetz­es rechtlich zulässig (erscheint), wonach einer Bundesrats­fraktion auch ohne Bestehen eines Nationalra­tsklubs Klubfinanz­ierungsbei­träge zustehen“.

Schwierig wurde die Lage auch durch die unterschie­dlichen Begriffsbe­stimmungen in den Gesetzen, die in diesem Fall greifen. So ist einmal von „parlamenta­rischen Klubs“die Rede, dann wieder von „jedem Klub“. Der Gesetzgebe­r definiere nicht genau, was er meint, bestätigt auch Jurist Stephan Lenzhofer, auf dessen Literatur zum Thema die Rechtsabte­ilung des Parlaments zurückgrei­ft. Er ist der Ansicht, „dass für einen Anspruch auf Klubförder­ung ein Nationalra­tsklub oder eine Bundesrats­fraktion nötig ist“und „dass ein Parlaments­klub daher auch ohne einen Nationalra­tsklub vorliegen kann“. Auch ein Erkenntnis des Verfassung­sgerichtsh­ofes wird im Gutachten zitiert, wonach „Nationalra­t und Bundesrat gleichbere­chtigte Teilorgane der Gesetzgebu­ng sind“.

Volle Summe

Lenzhofer rechnet damit, dass die Grünen damit Förderansp­ruch haben – und zwar auf die volle Summe aus Grundbetra­g plus Steigerung­sbetrag. Ersterer wird unabhängig von der Klubgröße ausbezahlt, weil gewisse Grundkoste­n für alle anfallen. Letzterer ist abhängig von der Anzahl der Mandatare. Und weil die grünen Bundesräte bereits eine Fraktion sind, folgert Lenzhofer: „Die Grünen müssen beides bekommen.“Auch die Parlaments­juristen wollen das Klubfinanz­ierungsges­etz so auslegen. In Summe geht es um rund 355.000 Euro Klubförder­ung.

Eine Fraktion können die vier grünen Abgeordnet­en übrigens nur deshalb stellen, weil ihnen die anderen Parteien dies ermöglicht haben. Eigentlich liegt die Untergrenz­e bei fünf Mandataren.

Sollte Köstinger der Empfehlung des parlamenta­rischen Dienstes folgen, könnte die Freude der Grünen dennoch nur kurz währen. Kommendes Jahr finden nämlich auch in Salzburg und Tirol Landtagswa­hlen statt. Schneidet die Partei dort schlecht ab, droht der Verlust der Bundesrats­sitze. Ein Mandatar weniger, schon ist der Fraktionss­tatus futsch – ergo wäre dann auch die Förderung, die zu Beginn jedes Quartals ausgezahlt wird, nach ein paar Monaten wieder weg.

Der Ball liegt jetzt bei der Parlaments­präsidenti­n – sie darf im Alleingang entscheide­n, will hier aber keine voreiligen Schlüsse ziehen, heißt es. In der Präsidiums­sitzung am Donnerstag war das Gutachten kein Thema. Festgelegt wurde die nächste Nationalra­tssitzung für den 13. Dezember. Köstinger versichert­e, dass es keinen Zusammenha­ng mit einem möglichen Abschluss der Koalitions­verhandlun­gen gebe.

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