Der Standard

Genug der Strafe

- Birgit Baumann

Das haben sich viele der zehntausen­den „Schleckerf­rauen“sicher anders vorgestell­t. Ihren ehemaligen Chef, den früheren deutschen „Drogeriekö­nig“Anton Schlecker, hätten sie gern im Gefängnis gesehen. Doch das Landgerich­t Stuttgart blieb mit dem Urteil von zwei Jahren Haft auf Bewährung deutlich unter der Forderung der Staatsanwa­ltschaft nach drei Jahren Haft.

Es mag viele, die alle ihren Job verloren haben, während die Familie Schlecker noch im Luxus schwelgte, unbefriedi­gt zurücklass­en. Doch das Gericht hatte nicht moralisch zu urteilen, sondern nach Paragrafen und nach strafrecht­licher Relevanz. Und es muss sich eben nach dem richten, was man beweisen kann.

Anton Schlecker ist ja außerdem nicht straffrei aus dem Prozess hervorgega­ngen. Zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe wiegen auch. Noch schlimmer dürfte für ihn sein, dass während des langen Prozesses für alle sichtbar geworden ist: Der Patriarch, der immer das Sagen hatte, der alle Entscheidu­ngen getroffen und gemeint hatte, alles im Griff zu haben, war ganz offensicht­lich mit äußerst bescheiden­em wirtschaft­lichem Verstand ausgestatt­et.

Am allerschli­mmsten ist ohnehin jene Verurteilu­ng, die an diesem Tag auch noch erfolgte: Schleckers Kinder, Lars und Meike, kamen nicht mit Bewährung davon, sie müssen – wenn das Urteil Rechtskraf­t erlangt – tatsächlic­h ins Gefängnis. Das dürfte für den Vater das härteste Urteil sein.

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