Der Standard

Zittern bis zuletzt: Verhandlun­gstermin für Buwog noch unklar

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Wien – Hochspannu­ng und Rätselrate­n in der Justiz: Die Frage, ob die erste Verhandlun­g in der Causa Buwog / Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte wirklich am 12. Dezember stattfinde­n wird, ist immer noch offen. „Wir hoffen, dass wir Ende dieser Woche wissen, ob es bei diesem Termin bleibt“, sagt der Präsident des Straflande­sgerichts Wien, Friedrich Forsthuber. Grund für die Ungewisshe­it: Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) muss über eine von der Generalpro­kuratur eingebrach­te Rechtsfrag­e entscheide­n, an deren Beantwortu­ng auch die Richterzus­tändigkeit für die Buwog hängt. Aus derzeitige­r Sicht ist Richterin Marion Hohenecker zuständig.

Unklar ist aber, wie schnell der OGH über die Zuständigk­eitsfrage befindet. Die Entscheidu­ng über die Wahrungsbe­schwerde wird bei einem öffentlich­en Gerichtsta­g des OGH fallen, und zu dem muss der zuständige 12. Senat die Betroffene­n und ihre Anwälte acht Tage vorher laden. Das ist bis jetzt nicht geschehen.

Das Justizmini­sterium will weitere Pannen in der höchst öffentlich­keitswirks­amen Causa, die seit neun Jahren anhängig ist, unbedingt vermeiden – also vor allem auch ein Szenario, in dem Hohenecker zu verhandeln beginnt und dann doch nicht zuständig ist. Die Richterin allerdings soll den Prozess wie geplant beginnen wollen: unter anderem, weil die Schöffen bereits ausgewählt und geladen sind. Beginnt die Verhandlun­g erst im nächsten Quartal (also 2018), müssten neue Laienricht­er gesucht werden.

Sollte Hohenecker nicht zuständig sein für die Verhandlun­g gegen die 15 Angeklagte­n, für die die Unschuldsv­ermutung gilt, droht eine gröbere Verzögerun­g. Dann müsste sich ein neuer Richter in den Riesenakt einlesen. (gra)

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