Zittern bis zuletzt: Verhandlungstermin für Buwog noch unklar
Wien – Hochspannung und Rätselraten in der Justiz: Die Frage, ob die erste Verhandlung in der Causa Buwog / Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte wirklich am 12. Dezember stattfinden wird, ist immer noch offen. „Wir hoffen, dass wir Ende dieser Woche wissen, ob es bei diesem Termin bleibt“, sagt der Präsident des Straflandesgerichts Wien, Friedrich Forsthuber. Grund für die Ungewissheit: Der Oberste Gerichtshof (OGH) muss über eine von der Generalprokuratur eingebrachte Rechtsfrage entscheiden, an deren Beantwortung auch die Richterzuständigkeit für die Buwog hängt. Aus derzeitiger Sicht ist Richterin Marion Hohenecker zuständig.
Unklar ist aber, wie schnell der OGH über die Zuständigkeitsfrage befindet. Die Entscheidung über die Wahrungsbeschwerde wird bei einem öffentlichen Gerichtstag des OGH fallen, und zu dem muss der zuständige 12. Senat die Betroffenen und ihre Anwälte acht Tage vorher laden. Das ist bis jetzt nicht geschehen.
Das Justizministerium will weitere Pannen in der höchst öffentlichkeitswirksamen Causa, die seit neun Jahren anhängig ist, unbedingt vermeiden – also vor allem auch ein Szenario, in dem Hohenecker zu verhandeln beginnt und dann doch nicht zuständig ist. Die Richterin allerdings soll den Prozess wie geplant beginnen wollen: unter anderem, weil die Schöffen bereits ausgewählt und geladen sind. Beginnt die Verhandlung erst im nächsten Quartal (also 2018), müssten neue Laienrichter gesucht werden.
Sollte Hohenecker nicht zuständig sein für die Verhandlung gegen die 15 Angeklagten, für die die Unschuldsvermutung gilt, droht eine gröbere Verzögerung. Dann müsste sich ein neuer Richter in den Riesenakt einlesen. (gra)