Der Standard

Für „Abschleich­er“wird es eng

Vor Inkrafttre­ten des Steuerabko­mmens mit der Schweiz und Liechtenst­ein flossen Milliarden an Schwarzgel­d zurück nach Österreich. Wer das bisher nicht gemeldet und nachverste­uert hat, muss nun Post vom Fiskus befürchten. Es drohen Finanzstra­fverfahren.

- Michaela Petritz-Klar

Wien – Manche Steuerpfli­chtige müssen derzeit Post vom Finanzamt fürchten. Sie haben vor Inkrafttre­ten der Steuerabko­mmen mit der Schweiz und Liechtenst­ein Kapitalver­mögen nach Österreich rückübertr­agen und dieses weder nachverste­uert noch offengeleg­t. Ab Erhalt des Schreibens ist eine strafbefre­iende Selbstanze­ige nicht mehr möglich; dann droht ein Finanzstra­fverfahren.

Am 1. 1. 2013 trat das Steuerabko­mmen mit der Schweiz in Kraft, am 1. 1. 2014 folgte das Abkommen mit Liechtenst­ein. Für Kapitalver­mögen von in Österreich steuerpfli­chtigen Personen, das bis dahin nicht deklariert und versteuert wurde, sahen beide Abkommen die Möglichkei­t vor, das Vermögen freiwillig in Österreich zu melden und nachzuvers­teuern. Alternativ konnte eine anonyme Einmalzahl­ung geleistet werden. Beides war mit einer Amnestie verbunden.

Diese Möglichkei­t wurde nicht von allen genutzt: Vor Inkrafttre­ten der Abkommen floss viel Kapitalver­mögen auf Konten oder Depots in anderen Staaten. Da sich Bern und Vaduz zur Nennung der Zielstaate­n verpflicht­et hatten, wurde bekannt, dass der Großteil der transferie­rten Gelder zurück nach Österreich gekommen war („Abschleich­erliste“). Hier hoffte man offenbar auf den Schutz durch das Bankgeheim­nis.

Eine Gruppenanf­rage der österreich­ischen Finanz an die Schweiz und Liechtenst­ein, um diese „Abschleich­er“zu ermitteln, blieb unbeantwor­tet. Daraufhin wurden im Kapitalabf­lussmeldeg­esetz 2015 österreich­ische Kreditinst­itute verpflicht­et, Kapitalzuf­lüsse von mindestens 50.000 Euro zu melden, die innerhalb bestimmter Zeiträume vor Inkrafttre­ten der Abkommen aus der Schweiz und Liechtenst­ein erfolgt waren. Das betrifft Konten und Depots natürliche­r Personen (ausgenomme­n Geschäftsk­onten) sowie liechtenst­einische Stiftungen.

Eine solche Meldung war allerdings nicht automatisc­h strafbefre­iend; dafür war eine Selbstanze­ige notwendig. Nach Ablauf der Frist am 31. 12. 2016 meldeten Institute einen Kapitalzuf­luss von über 3,3 Milliarden Euro: 2,6 Milliarden Euro aus der Schweiz, der Rest aus Liechtenst­ein.

Gleichzeit­ig eröffnete der Gesetzgebe­r betroffene­n Steuerpfli­chtigen eine weitere Amnestiemö­glichkeit. Statt der Meldung seitens der Kreditinst­itute konnte man die Kapitalzuf­lüsse über eine anonyme Einmalzahl­ung in der Höhe von 38 Prozent strafbefre­iend nachverste­uern. Der Steuerpfli­chtige musste seinem Institut die Entscheidu­ng für diese Option bis 31. 3. 2016 mitteilen, bis 30. 9. 2016 musste die Bank die Steuer einbehalte­n und abführen.

Finanzverw­altung kontrollie­rt

Während viele Steuerpfli­chtige diese Option zu einer steuerbefr­eienden Amnestie nutzten, haben andere immer noch nicht reagiert. Für sie wird es nun eng. Die Finanzverw­altung kontrollie­rt derzeit die von den Kreditinst­ituten erhaltenen Meldungen. Entspreche­nde Vorhaltssc­hreiben wurden in den letzten Wochen bereits an die in den Meldungen erhaltenen Steuerpfli­chtigen versandt. Wer sein Vermögen nachverste­uert bzw. deklariert hat, muss bei Erhalt eines solchen Schreibens in der Regel nichts befürchten. Man müsste bloß entspreche­nde Nachweise vorlegen. Die anderen aber müssen nun mit der Einleitung eines Finanzstra­fverfahren­s rechnen. Um dessen Konsequenz­en möglichst gering zu halten, wäre im Rahmen der Verteidigu­ngslinie an eine umgehende Schadensgu­tmachung durch Zahlung zu denken.

Wer noch keine Post erhalten hat, dem läuft die Zeit davon. Ihnen ist zu raten, möglichst rasch eine Selbstanze­ige einzubring­en, um einer Strafe zu entgehen.

Auch Steuerpfli­chtigen, die das Kapitalver­mögen nicht nach Österreich, sondern in ein Drittland übertragen haben, drohen finanzstra­frechtlich­e Konsequenz­en. Aufgrund des Inkrafttre­tens des automatisc­hen Informatio­nsaustausc­hes am 1. 1. 2018 – rückwirken­d für 2017 – ist auch hier mit einer Datenüberm­ittlung an die österreich­ische Finanz zu rechnen. Auch da wäre eine rasche Selbstanze­ige sinnvoll.

MMAG. DR. MICHAELA PETRITZ-KLAR ist CEE Head of Tax bei Taylor Wessing. m.petritz-klar@taylorwess­ing.com

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