Fünf Tage, um Wahlrecht zu prüfen
Knappe Frist für Berichtigungsanträge in Niederösterreich
St. Pölten / Wien – Wer bei der niederösterreichischen Landtagswahl am 28. Jänner mitstimmen darf und wer nicht, wird nur für fünf Tage transparent gemacht. Seit Freitag und noch bis inklusive kommenden Dienstag liegen in den Gemeindeämtern die Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme vor.
Interessant ist das vor allem für Zweit- oder Mehrfachwohnsitzer, die, wie berichtet, infolge einer Landesgesetznovelle im Sommer aufgefordert waren, eine besondere Bindung zu ihrer jeweiligen Gemeinde nachzuweisen. Viele wurden von den Bürgermeistern aus den Wählerevidenzen gestrichen. Da die Gemeinden unterschiedlich vorgingen, ist unklar, ob alle Betroffenen informiert wurden.
Im Fall einer Streichung besteht die Möglichkeit, sich in das Wählerverzeichnis wieder hineinzureklamieren. Die Frist dafür ist ebenfalls recht knapp bemessen: Bis inklusive kommenden Sonntag, den 10. Dezember, können Wahlwilli- ge persönlich, brieflich, per Mail oder Fax beim Gemeindeamt einen diesbezüglichen Antrag stellen.
In dem Schreiben, einem sogenannten Berichtigungsantrag, müssen die individuellen Gründe für die Wiederaufnahme in das Wählerverzeichnis angeführt sein: etwa durch Betonen des Interesses an politischer Mitbestimmung im Land. Die NÖ Grünen, die die Streichungspraxis ablehnen, empfehlen, sich bei der Gemeinde den Erhalt des Berichtigungsantrags schriftlich bestätigen zu lassen.
Leserrecherche läuft gut
Um herauszufinden, wie umfassend die Streichungen sind, hat der Standard zusammen mit der Plattform Dossier eine Recherche gestartet. Wir ersuchen Leser mit Zweitwohnung in Niederösterreich um Mitarbeit mittels Formularausfüllung. Bis Freitag hatten dies 298 Personen getan. (bri) pAusfüllen des Formulars unter
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