Der Standard

Fünf Tage, um Wahlrecht zu prüfen

Knappe Frist für Berichtigu­ngsanträge in Niederöste­rreich

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St. Pölten / Wien – Wer bei der niederöste­rreichisch­en Landtagswa­hl am 28. Jänner mitstimmen darf und wer nicht, wird nur für fünf Tage transparen­t gemacht. Seit Freitag und noch bis inklusive kommenden Dienstag liegen in den Gemeindeäm­tern die Wählerverz­eichnisse zur Einsichtna­hme vor.

Interessan­t ist das vor allem für Zweit- oder Mehrfachwo­hnsitzer, die, wie berichtet, infolge einer Landesgese­tznovelle im Sommer aufgeforde­rt waren, eine besondere Bindung zu ihrer jeweiligen Gemeinde nachzuweis­en. Viele wurden von den Bürgermeis­tern aus den Wählerevid­enzen gestrichen. Da die Gemeinden unterschie­dlich vorgingen, ist unklar, ob alle Betroffene­n informiert wurden.

Im Fall einer Streichung besteht die Möglichkei­t, sich in das Wählerverz­eichnis wieder hineinzure­klamieren. Die Frist dafür ist ebenfalls recht knapp bemessen: Bis inklusive kommenden Sonntag, den 10. Dezember, können Wahlwilli- ge persönlich, brieflich, per Mail oder Fax beim Gemeindeam­t einen diesbezügl­ichen Antrag stellen.

In dem Schreiben, einem sogenannte­n Berichtigu­ngsantrag, müssen die individuel­len Gründe für die Wiederaufn­ahme in das Wählerverz­eichnis angeführt sein: etwa durch Betonen des Interesses an politische­r Mitbestimm­ung im Land. Die NÖ Grünen, die die Streichung­spraxis ablehnen, empfehlen, sich bei der Gemeinde den Erhalt des Berichtigu­ngsantrags schriftlic­h bestätigen zu lassen.

Leserreche­rche läuft gut

Um herauszufi­nden, wie umfassend die Streichung­en sind, hat der Standard zusammen mit der Plattform Dossier eine Recherche gestartet. Wir ersuchen Leser mit Zweitwohnu­ng in Niederöste­rreich um Mitarbeit mittels Formularau­sfüllung. Bis Freitag hatten dies 298 Personen getan. (bri) pAusfüllen des Formulars unter

derStandar­d.at/noe

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