Der Standard

Grassers Medienoffe­nsive

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Aufgrund einer komplizier­t zu erklärende­n, aber wohl sinnvollen Maßnahme der Generalpro­kuratur ist es möglich, dass der endlich für 12. Dezember angesetzte Prozess gegen KarlHeinz Grasser und (viele) andere einen Tag vorher abgesetzt und um viele, viele Monate verschoben wird.

Parallel dazu fahren die Verteidige­r von Grasser eine Strategie der Delegitimi­erung, indem sie a) Befangenhe­itsanträge gegen die Richterin einbringen und b) KGH als Opfer einer vorverurte­ilenden Berichters­tattung darstellen. Sie haben sich dazu einen deutschen Medienanwa­lt geholt, der die ganz große Einschücht­erungskeul­e schwingt: Er habe die Berichters­tattung seit 2009 überprüft und eine Fülle von „Falsch- behauptung­en und Unterschla­gung von Fakten“festgestel­lt.

Fest steht, dass es in seriösen Medien eine seriöse Berichters­tattung über den Verdacht gegeben hat, dass Grasser und Freunde bei Privatisie­rungsvorgä­ngen „mitgeschni­tten“haben (es gilt die Unschuldsv­ermutung). Fest steht, dass es sehr lange gebraucht hat, bis der Fall zur Gerichtsre­ife gelangte – was teils an Fehlern der Justiz, teils am Widerwille­n von Steueroase­nstaaten und auch an der Einspruchs­taktik der Verteidigu­ng lag.

Was die Verteidigu­ng von Grasser da tut, ist das, was sie den Medien vorwirft: Stimmung machen. Den eigenen Klienten als Opfer darzustell­en ist zulässig, aber sollte als das gesehen werden, was es ist.

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