Der Standard

Partnersch­aften für alle: Was die FPÖ stört

Die höchstgeri­chtlich auf den Weg gebrachte Ehe für alle lässt die FPÖ eingetrage­ne Partnersch­aften für alle infrage stellen. Grund dafür, wie schon seit Jahren: Furcht um die Ehe.

- Irene Brickner

Wien – Nur einen Tag nachdem der Verfassung­sgerichtsh­of die Öffnung der Ehe für homosexuel­le Paare ab 2019 verkündet hat, ist die politische Auseinande­rsetzung in eine Abschaffun­gsdiskussi­on gekippt. Die Frage sei, ob es die eingetrage­ne Partnersch­aft, bisher einzige staatliche Anerkennun­gsmöglichk­eit lesbischer oder schwuler Beziehunge­n, noch brauche, sagte FPÖ-Verfassung­ssprecher Harald Stefan.

Laut Verfassung­sgerichtsh­of sollen eingetrage­ne Partnersch­aften (EP), so wie die Ehe, ab 2019 von Hetero- ebenso wie von Homosexuel­len eingegange­n werden können. Familienre­chtsexpert­en wie Astrid Deixler-Hübner sowie Homosexuel­lenaktivis­ten bezeichnen sie als die zeitgemäße­re Form der Absicherun­g einer Verbindung zwischen zwei Menschen (Artikel rechts).

Insofern sei eine EP für heterosexu­elle Paare durchaus attraktiv, sagt der in der Ehe-Causa siegreiche Anwalt Helmut Graupner. Das habe konservati­v-katholisch­e Kreise bereits 2007 um die Ehe zittern lassen: „Aus diesem Grund hatte sich damals der Arbeitskre­is Familie der ÖVP-internen Perspektiv­engruppe für Eheöffnung ohne Adoptionsr­echt statt EP für Lesben und Schwule ausgesproc­hen“, erinnert sich Graupner.

Die Politik folgte dieser Empfehlung nicht. Am 10. Dezember 2009 beschloss der Nationalra­t vielmehr das EP-Gesetz für Homosexuel­le. Unter anderem mit den Stimmen der ÖVP, was die FPÖ schon damals in Harnisch brachte. Die ÖVP sei „schon längst kei- ne Familienpa­rtei mehr“, sagte Bundespart­eiobmann Heinz-Christian Strache und hob die „Sonderstel­lung der Ehe zwischen Mann und Frau“hervor.

„Eheähnlich­keit“als Problem

Von FPÖ-Familiensp­recherin Anneliese Kitzmüller, Mitglied einer pennalen Mädelschaf­t und jetzt Teil des Verhandler­teams für eine Regierung mit der ÖVP, kamen schon da Bedenken wegen der „Eheähnlich­keit“der EP: „Gewisse Kreise werden sich nicht zufriedeng­eben“, sagte sie. Damit nahm sie die jetzige Kritik des FPÖGeneral­sekretärs Herbert Kickl vorweg, der die ÖVP als „Türöffner“für den jetzigen Entscheid einer Ehe für alle bezeichnet.

Der EP-Beschluss sei 2009 nicht zuletzt auch wegen Drucks vom Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte (EGMR) erfolgt, relativier­t hier Anwalt Graupner. Im Oktober 2009 habe die Bundesregi­erung vom EGMR eine Ladung für Jänner 2010 im Fall Schalk und Kopf erhalten: „Danach ging es mit dem EP-Beschluss sehr rasch.“

Bei der weiteren rechtliche­n Entwicklun­g hin zur Ehe für alle spielte der Verfassung­sgerichtsh­of eine zunehmend wichtige Rolle. Ab 2013 sei er mit seinen Erkenntnis­sen „über die Rechtsprec­hung des EGMR hinausgega­ngen“sagt Graupner. So etwa, als er Lesben und Schwulen 2015 die gemeinsame Adoption ermöglicht­e. Gleich geblieben sei jedoch: „Die Politik allein hat in Österreich seit über 20 Jahren keinen Schritt zur Homosexuel­lengleichs­tellung gesetzt.“

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Laut Verfassung­sgerichtsh­of sollen allen Paaren künftig zwei Möglichkei­ten offenstehe­n, um ihre Verbindung zu legalisier­en. Für die FPÖ ist das eine Möglichkei­t zu viel.

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